Die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Selbach (Sieg) für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Selbach (Sieg)
für das Jahr 2024 vom 19.12.2023
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
1. im Ergebnishaushalt
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.003.773 EUR |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.001.458 EUR |
| der Jahresüberschuss auf | 2.315 EUR |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen | |
| Ein- und Auszahlungen auf | 29.205 EUR |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 269.565 EUR |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 353.000 EUR |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen | |
| aus Investitionstätigkeit auf | -83.435 EUR |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen | |
| aus Finanzierungstätigkeit auf | 54.230 EUR |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 EUR |
| verzinste Kredite auf | 83.435 EUR |
| zusammen auf | 83.435 EUR |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen
können,
wird festgesetzt auf — 1.830.000 EUR
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen
Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden
müssen,
beläuft sich auf — 153.015 EUR
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse
wird festgesetzt auf — 725.984 EUR.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A auf — 540 v.H.
- Grundsteuer B auf — 540 v.H.
- Gewerbesteuer auf — 470 v.H.
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden
für den ersten Hund — 66 EUR
für den zweiten Hund — 84 EUR
für jeden weiteren Hund — 120 EUR
für jeden gefährlichen Hund — 600 EUR
Der Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2021 betrug — 330.480,07 EUR.
Der Stand des Eigenkapitals
zum 31.12.2022 betrug — 411.091,91 EUR
und der voraussichtliche Stand zum 31.12.2023 beträgt — 441.877 EUR.
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde wurde mit Schreiben vom 04.01.2024 erteilt. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Freitag, 19.01.2024 bis einschl. Montag, 29.01.2024, im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen, Zimmer 48, während der Kernarbeitszeit (vormittags: Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, nachmittags: Montag, Dienstag und Mittwoch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich aus.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung folgendes für die Rechtmäßigkeit von Satzungen gilt:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.