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Ausgabe 3/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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2. Änderungssatzung

zur Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wissen (Feuerwehrsatzung) vom 29.06.2022, zuletzt geändert am 19.03.2024

Artikel 1

Die Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wissen (Feuerwehrsatzung) wird wie folgt geändert:

1.

§ 3 Abs. 2 Ziff. 3 wird folgendermaßen eingefügt:

„für die Erstellung des Kostenbescheides eine pauschale Verwaltungsgebühr.“

2.

Das Kostenverzeichnis für Leistungen der Feuerwehr der Anlage zu §5 der Feuerwehrsatzung wird gegen das beigefügte Kostenverzeichnis ausgetauscht.

Artikel 2

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Wissen, 18.12.2024

Berno Neuhoff
Bürgermeister

Anlage zu § 5

der Satzung über den Kostenersatz und die Gebührenerhebung für Hilfe- und Dienstleistungen der Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wissen vom 19.03.2024

Verzeichnis der Kostensätze für Leistungen der Feuerwehr

Hinweis

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten gem. § 24 Abs. 6 GemO ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der vorstehend genannten Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend macht.

Hat jemand eine Verletzung der o. g. Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Wissen, 03.01.2025
Berno Neuhoff
Bürgermeister