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Mitteilungsblatt Wissen - Wisserland...mehr wissen!
Ausgabe 30/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Parkverbot "Vor der Hardt"

Das Abstellen von PKW ist im öffentlichen Verkehrsraum in der Straße Vor der Hardt nicht erlaubt, sofern die Mindestfahrbahnbreite von 3,05 Meter nicht gewährleistet ist. Dies gilt insbesondere für die Grünstreifen im oberen Bereich – diese sind keine Bankette bzw. Seitenstreifen, sondern zu pflegendes Begleitgrün. Aus aktuellem Anlass und vor dem Hintergrund des letztjährigen Brandes (Rettungsfahrzeuge!) weise ich auf dieses Parkverbot hin und wiederhole meine Bitte, auch sonst im Ortsbereich manches Parkverhalten zu überdenken.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Matthias Grohs
Ortsbürgermeister