Entwurf des Bebauungsplans „Kirchweg“ Datengrundlage: Geobasisinformation der Vermessungs- und Katasterverwaltung RLP, Zustimmung vom 15.10.2002)
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Ortsgemeinderat Mittelhof hat am 28.03.2023 in öffentlicher Sitzung die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB vorgenommen und beschlossen, den Bebauungsplan „Kirchweg“ nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Ziel und Zweck des Bebauungsplans „Kirchweg“ ist die Neuausweisung von Wohnbauland aufgrund der anhaltenden Nachfrage nach Bauplätzen zur Errichtung von Wohngebäuden in Mittelhof.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Kirchweg“ mit textlichen Festsetzungen, Begründung, landespflegerischer Einschätzung und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom
10.08.2023 bis einschließlich 11.09.2023
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen, Zimmer 59, von Montag bis Freitag, vormittags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag bis Mittwoch, nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr, öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Gleichzeitig können Anregungen auch an die E-Mail Adresse behoerdenbeteiligung@rathaus-wissen.de gesendet werden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Kirchweg“ unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:
| - | Landespflegerische Einschätzung und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag |
| Nachfolgende Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit zum Vorentwurf im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 und 4 Abs. 1 BauGB : | |
| - | Stellungnahme der Kreisverwaltung Altenkirchen, Bereich Bauleitplanung und Umweltschutz, 57610 Altenkirchen, zu ortsplanerischen Belangen, Belangen des Naturschutzes, Belangen der Wasserwirtschaft sowie zu Belangen des Brandschutz, der Abfallbehörde und des Abfallwirtschaftsbetriebes |
| - | Stellungnahme der Kreisverwaltung Altenkirchen, Untere Landesplanungsbehörde, 57610 Altenkirchen, zu Belangen der Landesentwicklung |
| - | Stellungnahme des Forstamtes Altenkirchen, 57610 Altenkirchen zu forstwirtschaftlichen Belangen |
| - | Stellungnahme des Landesamtes für Geologie, Mainz, zu Bergbau/Altbergbau und Boden/Baugrund |
| - | Stellungnahme der Generaldirektion kulturelles Erbe – Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Koblenz, 56077 Koblenz, zu Belangen archäologischer Fundstellen |
| - | Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, 56073 Koblenz, zu landwirtschaftlichen Belangen |
| - | Stellungnahme des Landesbetrieb Mobilität Diez, 65582 Diez, zu Belangen der Straßenplanung entlang der freien Strecke K 126 |
| - | Stellungnahme der Deutsche Telekom Technik GmbH, 56073 Koblenz, zu Belangen der Telekommunikationslinien |
| - | Stellungnahme der Öffentlichkeit zur Erschließung des Baugebietes |
Der Entwurf des Bebauungsplans „Kirchweg“ einschließlich der Niederschrift zur Abwägung der vorgetragenen Anregungen kann auf der Homepage der Verbandsgemeinde unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.wissen.eu/Gemeinden-Rathaus/Rathaus/Bekanntmachungen