Der Automatenkiosk in der Innenstadt Wissen wird durch das Ordnungsamt regelmäßig kontrolliert.
In Rheinland-Pfalz müssen nach dem Ladenöffnungsgesetz Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen sowie montags bis samstags zwischen 22 Uhr und 6 Uhr geschlossen sein. Eigene Ermittlungen des Ordnungsamtes an den Wochenenden und nachts sowie Anzeigen Dritter führten zur Erfassung von mehreren Verstößen durch den Betreiber eines Automatenkiosks in der Innenstadt Wissen. Der Automatenkiosk unterliegt den Vorschriften des Ladenöffnungsgesetzes und hat sich in der Nachtzeit zu einem Treffpunkt von Jugendlichen entwickelt. Entsprechende negative Nebenwirkungen mussten festgestellt werden: Lärmbelästigungen in der Nachtzeit, Müllablagerungen oder andere Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Letzteres führte Anfang des Monats zu einem Polizeieinsatz. Trotz mehrerer schriftlicher und mündlicher Verwarnungen reagierte der Betreiber ohne Verständnis und widersetzt sich permanent den Auflagen der Kreisverwaltung Altenkirchen und den Aufforderungen der Ordnungsbehörden. Der Automatenkiosk wird ständig überprüft. Es wurden mehrere Bußgeldverfahren durch das Ordnungsamt und die Kreisverwaltung eingeleitet (Rückfragen an: ordnungsamt@rathaus-wissen.de).