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Mitteilungsblatt Wissen - Wisserland...mehr wissen!
Ausgabe 31/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Das Ordnungsamt informiert

Die Leinenpflicht gilt für alle - bitte helfen Sie mit

 

„Erst kürzlich musste ich feststellen, dass es rund um den Hämmerberg mit dem Anleinen nicht so genau genommen wird … Das ist kein Einzelfall, dieser Hund läuft schon öfter frei umher.“ Meldungen wie diese gehen bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen häufig ein - aus praktisch allen Stadtteilen und Ortsgemeinden. Auffällig dabei: Es sind längst nicht nur hundeferne Menschen, die sich beschweren. Häufig berichten gerade Hundehalter selbst von unangenehmen, teils gefährlichen Begegnungen mit frei laufenden Vierbeinern. Dabei ließen sich viele dieser Situationen ganz einfach vermeiden, wenn sich alle an die geltenden Regeln halten würden.

Wo muss mein Hund an die Leine?

Innerhalb bebauter Ortslagen der Verbandsgemeinde Wissen besteht auf sämtlichen öffentlichen Straßen und Wegen Leinenpflicht.

Das schließt ausdrücklich folgende Bereiche mit ein:

  • Geh- und Radwege
  • Park- und Marktplätze
  • öffentlich zugängliche Grünanlagen und Spielplätze
  • Grillplätze sowie Erholungs- und Sportanlagen

Aber auch außerhalb bebauter Bereiche, etwa auf Feld- und Wiesenwegen, dürfen Hunde nicht grenzenlos frei laufen: Sobald sich andere Personen nähern oder auch nur in Sichtweite kommen, ist der Hund unverzüglich und ohne gesonderte Aufforderung anzuleinen.

Ein Wort zum Wildschutz:

Gerade in den Wald- und Feldrandbereichen rund um Wissen leben zahlreiche Wildtiere, deren Aufzuchtzeit sich mit den beliebtesten Spazierzeiten überschneidet. Frei jagende Hunde können Rehe, Bodenbrüter und Junghasen erheblich stressen oder sogar verletzen - ein weiterer guter Grund, die Leine auch abseits der Ortslage griffbereit zu halten.

Wer gegen diese Vorgaben verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Nach der aktuell gültigen Gefahrenabwehrverordnung der Verbandsgemeinde Wissen kann dies mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Wann darf mein Hund ohne Leine laufen?

Freier Auslauf ist nur dort erlaubt, wo keiner der oben genannten Punkte zutrifft - zum Beispiel auf einsamen Wald- und Wiesenwegen außerhalb der Ortschaften, wenn dort weder Menschen noch Wildtiere gefährdet werden. Voraussetzung ist außerdem, dass der Hund zuverlässig erzogen ist: Er darf sich in keiner Situation außerhalb der Sichtweite seines Halters aufhalten und muss auf Zuruf umgehend zurückkehren und sich anleinen lassen.

Gut zu wissen:

  • Führen Sie die Leine auch im freien Gelände stets griffbereit mit - viele Situationen entstehen spontan.
  • Bei Unsicherheiten, wo genau die Anleinpflicht gilt oder ob es ausgewiesene Freilaufflächen gibt, hilft das Ordnungsamt gerne weiter.
  • Auch angeleinte Hunde sollten Fußgänger und Radfahrer sowie andere Tiere nicht bedrängen - eine kurze, straff gehaltene Leine schafft zusätzliche Sicherheit in engen Situationen.

Ein Zusammenleben ohne Hunde wäre um einiges ärmer - sie gehören zu unseren Städten und Dörfern einfach dazu. Damit das gute Miteinander von Hundehaltern, Anwohnern, Kindern und Wildtieren auch weiterhin funktioniert, bitten wir alle Hundehalter:

Nehmen Sie Rücksicht, halten Sie sich an die Anleinpflicht und leisten Sie damit Ihren Beitrag zu einem friedlichen Zusammenleben in der Verbandsgemeinde Wissen.