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Unsere Verbandsgemeinde Wissen was läuft
Ausgabe 32/2022
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Mahngebühren vermeiden

Die Verbandsgemeindeverwaltung informiert:

Steuerfälligkeit 15.08.2022

Anfang des Jahres wurden die Steuerbescheide für die Zahlung der Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer zugestellt, daraufhin werden im Laufe des Jahres 4 Beträge fällig, die am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.2022 an die Gemeinde zu zahlen sind. Bitte beachten Sie, dass seit einigen Jahren die fünftägige Schonfrist aufgrund der Änderung der Abgabenordnung weggefallen ist.

Mit einer Einzugsermächtigung können Sie die rechtzeitige Zahlung sicherstellen und sich Unannehmlichkeiten ersparen.

Den Vordruck „Einzugsermächtigung“ erhalten Sie im Internet unter http://www.wissen.eu/formulardepot oder bei der Verbandsgemeindekasse Wissen (Tel. 939-190/191, Fax 939290/291, E-Mail: kasse@rathaus-wissen.de)

Diese Einzugsermächtigung können Sie für Steuern und sonstige Abgaben ausfüllen, unterschreiben und per Post an die Verbandsgemeindekasse Wissen schicken oder im Rathaus abgeben. Anders als beim Dauerauftrag entstehen Ihnen beim Einzugsverfahren keine zusätzlichen Kosten und die Beiträge werden bei Fälligkeit vom Konto abgebucht.

Zur schnelleren Verbuchung Ihrer Überweisungen geben Sie bitte immer das Kassenzeichen an.