Die II. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die II. Nachtragshaushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:
Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende II. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:
| Gegenüber bisher | verändert um | nunmehr festgesetzt auf |
| 1. im Ergebnishaushalt | |||
| der Gesamtbetrag | |||
| der Erträge | 21.784.140 € | +44.400 € | 21.828.540 € |
| der Gesamtbetrag | |||
| der Aufwendungen | 21.132.268 € | +38.600 € | 21.170.868 € |
| der Jahresüberschuss | 651.872 € | 5.800 € | 657.672 € |
| 2. im Finanzhaushalt | |||
| der Saldo der | |||
| ordentlichen Ein- und | |||
| Auszahlungen | 972.984 € | +5.800 € | 978.784 € |
| die Einzahlungen aus | |||
| Investitionstätigkeit | 2.656.200 € | 0 € | 2.656.200 € |
| die Auszahlungen aus | |||
| Investitionstätigkeit | 8.810.030 € | +59.500 € | 8.869.530 € |
| der Saldo der | |||
| Ein- und Auszahlungen aus | |||
| Investitionstätigkeit | -6.153.830 € | -59.500 € | -6.213.330 € |
| der Saldo der | |||
| Ein- und Auszahlungen aus | |||
| Finanzierungstätigkeit | 5.180.846 € | +53.700 € | 5.234.546 € |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für
zinslose Kredite
| von bisher | 0 EUR | auf | 0 EUR |
| verzinste Kredite | |||
| von bisher | 6.153.830 EUR | auf | 6.213.330 EUR |
| zusammen | |||
| von bisher | 6.153.830 EUR | auf | 6.213.330 EUR |
Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt von bisher 6.765.000 EUR auf 6.850.000 EUR.
Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden
müssen, ändert sich von bisher 3.228.600 EUR auf 3.313.600 EUR.
Bleibt unverändert.
Bleibt unverändert.
Bleibt unverändert.
Bleibt unverändert.
Bleibt unverändert.
Die vorstehende II. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in der II. Nachtragshaushaltssatzung wurden mit Schreiben vom 26.07.2024 erteilt. Der Nachtragshaushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme von Freitag, 09.08.2024 bis einschl. Montag, 19.08.2024, im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen, Zimmer 47, während der Kernarbeitszeit (vormittags: Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, nachmittags: Montag, Dienstag und Mittwoch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich aus.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung folgendes für die Rechtmäßigkeit von Satzungen gilt:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.