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Ausgabe 32/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Die II. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die II. Nachtragshaushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:

II. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2024 vom 29.05.2024

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende II. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag

der Erträge

der Gesamtbetrag

der Aufwendungen

der Jahresüberschuss

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der

ordentlichen Ein- und

Auszahlungen

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

der Saldo der

Ein- und Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit

der Saldo der

Ein- und Auszahlungen aus

Finanzierungstätigkeit

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

zinslose Kredite

von bisher

0 EUR

auf

0 EUR

verzinste Kredite

von bisher

6.153.830 EUR

auf

6.213.330 EUR

zusammen

von bisher

6.153.830 EUR

auf

6.213.330 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt von bisher 6.765.000 EUR auf 6.850.000 EUR.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden

müssen, ändert sich von bisher 3.228.600 EUR auf 3.313.600 EUR.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung sowie der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Bleibt unverändert.

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Bleibt unverändert.

§ 6 Umlage

Bleibt unverändert.

§ 7 Eigenkapital

Bleibt unverändert.

§ 8 Altersteilzeit

Bleibt unverändert.

Wissen, 29.05.2024
Verbandsgemeinde Wissen
gez.
Berno Neuhoff
Bürgermeister

Die vorstehende II. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in der II. Nachtragshaushaltssatzung wurden mit Schreiben vom 26.07.2024 erteilt. Der Nachtragshaushaltssatzung liegt zur Einsichtnahme von Freitag, 09.08.2024 bis einschl. Montag, 19.08.2024, im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen, Zimmer 47, während der Kernarbeitszeit (vormittags: Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, nachmittags: Montag, Dienstag und Mittwoch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich aus.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung folgendes für die Rechtmäßigkeit von Satzungen gilt:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Wissen, 01.08.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Wissen
gez.
Berno Neuhoff
Bürgermeister