Glasfaserausbau
-Verträge nun buchbar-
Es können nun -unabhängig davon, welche Prozentquote ihr Heimatort im Rahmen der Interessenbekundung erreicht hat- Verträge bei der Deutschen Glasfaser gebucht werden. Entscheidend für den letztendlichen Ausbau in ihrer Kommune wird sein, ob die erforderliche Vertragsquote von 33 Prozent in dem jeweiligen Ausbaugebiet erreicht wird.
Zwei Fristen gilt es bei der Vertragsunterzeichnung zu beachten:
| 1. | Nur für Verträge, die bis zum 04. September 2022 abgeschlossen werden, kann der angegebene Verein die 50 € Prämie erhalten. |
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| Vertragsabschlüsse müssen in diesem Falle -zur Sicherstellung der Prämienauszahlung- unter www.glasfaser-ak.de/vertragsbestaetigung nachgewiesen werden. |
| 2. | Für Verträge, die zwischen dem 05. September 2022 und 03. Dezember 2022 abgeschlossen werden, erhält der angegebene Verein keine Prämie für den Vertragsabschluss. |
Hinweis:
Der Vertrag wird nur wirksam, wenn das Gebiet, in dem die Anschrift liegt, auch tatsächlich ausgebaut wird. Dies wird im Dezember 2022 final entschieden. Kosten entstehen erst dann, wenn das Produkt tatsächlich nutzbar ist.
Vertragsbuchung bei dem Kooperationspartner, Deutsche Glasfaser:
| I. | Aufruf der Seite www.deutsche-glasfaser.de |
| II. | Verfügbarkeit prüfen, Tarif auswählen & Vertrag buchen |
| III. | Vertragsabschluss unter www.glasfaser-ak.de/vertragsbestaetigung nachweisen |
Wichtiger Hinweis:
Im Falle des Abschlusses weiterer Kooperationsverträge mit anderen Unternehmen, werden wir über deren Leistungen & Tarife ebenfalls informieren.