In der Gemarkung Birken, Flur 3, Flurstück 41/28 wurden die Flurstücksgrenzen bestimmt und abgemarkt. Über diese Maßnahmen wurde am 09.08.2022 eine Niederschrift (Grenzniederschrift) angefertigt.
Gemäß § 17 Abs. 3 Satz 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) zuletzt geändert durch Artikel 18 des Gesetzes vom 19. Dezember 2018 (GVBl. S. 448) werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten des Flurstückes 41/28 (Gemarkung Birken, Flur 3), welche im Grenztermin nicht anwesend waren, die in der Grenzniederschrift näher bezeichneten Maßnahmen öffentlich bekannt gegeben. Der verfügende Teil der Grenzniederschrift hat folgenden Wortlaut:
„Die bestehende, bereits festgestellte Flurstücksgrenze wird entsprechend dem Ergebnis der Grenzermittlung, wie in der Skizze dargestellt, wiederhergestellt.
Die Grenzpunkte werden auf der Grundlage der Entscheidung nach Nr. 1 Buchstabe c - wie in der Skizze dargestellt - abgemarkt.“
Die Grenzniederschrift ist in der Zeit vom 02.09.2022 bis 03.10.2022 bei der öffentlichen Vermessungsstelle (M.Sc. Marvin Christian, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur, Alexanderring 9, 57627 Hachenburg, Tel. (0 26 62) 95 28-0), ausgelegt und kann während der Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 15.30 Uhr, Freitag von 7.30 bis 13.30 Uhr) eingesehen werden.
Die Verwaltungsentscheidung gilt nach § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungs-verfahrensgesetzes vom 23. Dezember 1976 (GVBl. S. 308, BS 2010-3) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nach Ablauf von zwei Wochen nach dieser ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der öffentlichen Vermessungsstelle (M.Sc. Marvin Christian, Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur) schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.