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Ausgabe 33/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Wissen  

Berichtigung des Flächennutzungsplanes zum Bebauungsplan „Kirchweg“ der Ortsgemeinde Mittelhof

Anpassung des rechtswirksamen Flächennutzungsplan (FNP) der Verbandsgemeinde Wissen im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB

Der Bebauungsplan "Kirchweg" der Ortsgemeinde Mittelhof sieht vor, ein Allgemeines Wohngebiet festzusetzen. Damit wird er nicht aus dem Flächennutzungsplan der VG Wissen entwickelt. Dieser beschreibt das entsprechende Gebiet als landwirtschaftliche Fläche.

Der Gesetzgeber hat zum 01.01.2024 mit § 215a BauGB eine „Reparaturvorschrift“ für den aufgehobenen § 13b BauGB eingeführt. Hiernach können Bebauungspläne, deren Verfahren nach § 13b eingeleitet wurde, in entsprechender Anwendung des § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) abgeschlossen werden, wenn der Satzungsbeschluss vor dem 31.12.2024 erfolgt. Allerdings gelten diejenigen Verfahrenserleichterungen, die sich auf einen Verzicht auf die Umweltprüfung und den naturschutzfachlichen Ausgleich beziehen nur, wenn der Bebauungsplan keine ausgleichsbedürftigen Eingriffe in Natur und Landschaft verursacht. Dies ist im vorliegenden Bebauungsplan nicht der Fall. Insofern wurde ein Umweltbericht erarbeitet und eine Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanzierung erstellt.

Die Regelung in § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB, dass ein Bebauungsplan, der von Darstellungen des Flächennutzungsplans abweicht, auch aufgestellt werden kann, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist und in diesem Fall der Flächennutzungsplan ohne eigenes Verfahren im Wege der Berichtigung anzupassen ist, gilt jedoch auch für den vorliegenden Bebauungsplan weiterhin. Somit ist, obwohl der Bebauungsplan nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt ist, kein eigenes Flächennutzungsplanverfahren durchzuführen.

Ausschnitt aus dem rechtswirksamen FNP

Berichtigung des FNP im Bereich des Bebauungsplanes „Kirchweg“

Die vorliegende Berichtigung stimmt mit den Inhalten des als Satzung beschlossenen Bebauungsplanes überein. Die Grenzen des Anpassungsgebotes bei der Übersetzung der Festsetzungen des Bebauungsplanes in die Darstellungen des Flächennutzungsplanes sind eingehalten.

Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden.

Sie erfolgt ohne Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, beinhaltet keinen Umweltbericht und bedarf nicht der Genehmigung.

Der berichtigte Flächennutzungsplan wird öffentlich bekannt gemacht und in entsprechender Anwendung des § 6 Abs. 5 BauGB zur Einsicht bereitgehalten.

Die Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wissen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Berichtigung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Wissen wirksam.

Verbandsgemeinde Wissen, 07.08.2024
In Vertretung
Ulrich Marciniak
Erster Beigeordneter