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Ausgabe 33/2025
Die Kreisverwaltung informiert
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Lachgasverbot schützt Entsorger und Abfallwirtschaftsbetriebe vor Explosionen in Müllfahrzeugen und Verwertungsanlagen

Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Altenkirchen (AWB) begrüßt das teilweise Verkaufsverbot für Lachgas, das im Juli vom Bundeskabinett beschlossen wurde.

Abgesehen von den gesundheitlichen Aspekten, die dem Gesetz zugrunde liegen, stellen nicht vollständig entleerte und über die Restabfalltonne oder Gelbe Tonne entsorgte Lachgaskartuschen eine große Gefährdung für die gesamte Entsorgungskette dar.

Betroffen sind Müllwerker, Müllfahrzeuge und die Verwertungsanlagen, in denen der Abfall behandelt wird, mit ihren Mitarbeitenden.

Überall dort kommt es durch nicht vollständig entleerte Lachgas-Kartuschen vermehrt zu Explosionen und entsprechend Ausfällen der Infrastruktur.

Letztendlich stört die Thematik die Entsorgungs- und Versorgungssicherheit gleichermaßen, denn Abfallverwertungsanlagen sind nicht nur Garant für eine rückstandslose, umweltfreundliche Verwertung insbesondere des gesamten Restabfalls. Die in Verbrennungsanlagen entstehende Wärme dient der nachhaltigen Energiegewinnung. Somit stellen Abfallverwertungsanlagen eine wertvolle Infrastruktur dar, welche es unbedingt zu schützen gilt.

Aus diesem Grund fordert der AWB wie zahlreiche andere betroffene Verwerter und Verbände ein Pfandsystem für metallwandige Gaskartuschen und darüber hinaus gesetzlich verankerte Sicherheitsstandards wie z.B. Überdrucksicherungen, die ein Explodieren möglichst verhindern.

Hier gibt es also weiterhin dringenden Handlungsbedarf von Seiten der Hersteller.

Aufgrund der Sicherheitsproblematik gibt es aktuell für Lachgaskartuschen im Landkreis Altenkirchen ausschließlich den Entsorgungsweg über das Umweltmobil. Eine Annahme an den Wertstoffhöfen des Landkreises erfolgt nicht.