Titel Logo
Unsere Verbandsgemeinde Wissen was läuft
Ausgabe 34/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Bekanntmachung

Satzung zum Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Wasserversorgung Kreis Altenkirchen für das Wirtschaftsjahr 2022

Aufgrund § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22. Dezember 1982 (GVBl. S. 476) in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 19. Dezember 2018 (GVBl. S. 448), den §§ 15 ff. der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung für Rheinland-Pfalz (EigAnVO) vom 05. Oktober 1999 (GVBl. S. 373) und dem § 9 der Verbandsordnung für das Wasserwerk des Zweckverbandes Wasserversorgung Kreis Altenkirchen i. d. F. vom 14. Dezember 2016 wird gemäß Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Kreis Altenkirchen vom 20.06.2022, für das Wirtschaftsjahr 2020 folgende Satzung erlassen, die nach Vorlage bei der Kreisverwaltung Altenkirchen (Kommunalaufsicht) als Aufsichtsbehörde und Rücksendung am 27.07.2022, Az.: 13/029-917, hiermit öffentlich bekannt gegeben wird:

§ 1

Der Wirtschaftsplan 2022 wird im

Erfolgsplan

in den Erträgen auf 4.755.000,00 EUR

in den Aufwendungen auf 4.795.000,00 EUR

Vermögensplan

in den Einnahmen auf 3.524.200,00 EUR

in den Ausgaben auf 3.524.200,00 EUR

festgesetzt

§ 2

1.

Die Umlage gem. § 8 Abs. 1 Betriebssatzung

wird festgesetzt auf 0,800 EUR

2.

Die Umlage gem. § 8 Abs. 2 Betriebssatzung

wird festgesetzt auf 0,100 EUR

§ 3

Der Baukostenzuschuss gem. § 14 Abs. 1 der Verbandsordnung, der von den Mitgliedern anteilig zu zahlen ist (Barbetrag), wird im Einzel- und Gesamtbetrag unter Berücksichtigung der erwarteten Fördermittel vorläufig wie folgt festgesetzt:

VG Altenkirchen-Flammersfeld 583.563,00 EUR

VG Betzdorf-Gebhardshain 158.498,00 EUR

VG Daaden-Herdorf 120.489,00 EUR

VG Hamm 115.492,00 EUR

VG Kirchen 160.416,00 EUR

Stadtwerke Wissen GmbH 86.216,00 EUR

VG Wissen 55.726,00 EUR

1.280.400,00 EUR

§ 4

Die Umlagen zur Tilgung der bestehenden Förderdarlehen werden im Einzel- und Gesamtbetrag wie folgt festgesetzt:

VG Altenkirchen-Flammersfeld 251.295,37 EUR

VG Betzdorf-Gebhardshain 97.115,08 EUR

VG Daaden-Herdorf 80.857,32 EUR

VG Hamm 74.855,02 EUR

VG Kirchen 104.308,14 EUR

Stadtwerke Wissen GmbH 55.234,92 EUR

VG Wissen 32.659,59 EUR

Zwischensumme 696.325,44 EUR

VG Puderbach 17.837,98 EUR

Gesamt 714.163,42 EUR

§ 5

1.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung des Vermögensplanes erforderlich ist,

wird festgesetzt auf 0,00 EUR

2.

Der Höchstbetrag des Kassenkredites

wird festgesetzt auf 3.500.000,00 EUR

3.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

wird festgesetzt auf 3.855.000,00 EUR

Wissen, 20.06.2022 — Berno Neuhoff
Zweckverband — Bürgermeister
Wasserversorgung Kreis Altenkirchen — - Verbandsvorsteher -

-Die Satzung zum Wirtschaftsplan 2022 sowie der Wirtschaftsplan 2022 liegen zur Einsichtnahme vom 05.09.2022 bis 08.09.2022 und 12.09.2022 bis 16.09.2022, Mo. - Do. von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Fr. von 8.30 bis 13.00 Uhr im Verwaltungsgebäude der Stadtwerke Wissen GmbH, Wiesenstraße 2, 57537 Wissen -Betriebsführerin des WKA- öffentlich aus.

57537 Wissen, den 17.08.2022 — Dirk Baier
STADTWERKE WISSEN GMBH — Geschäftsführer
Betriebsführerin des WKA —