Aufstellung des Bebauungsplans „Oststraße“ nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB)
Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Ortsgemeinderat Birken-Honigsessen hat am 11.05.2022 und am 08.06.2022 (Teilbeschluss) in öffentlicher Sitzung beschlossen den Bebauungsplan „Oststraße“ nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Entwurf des Bebauungsplans „Oststraße“
Datengrundlage: Geobasisinformation der Vermessungs- und Katasterverwaltung RLP, Zustimmung vom 15.10.2002)
Ziel und Zweck des Bebauungsplans „Oststraße“ ist die Neuausweisung von Wohnbauland aufgrund der anhaltenden Nachfrage nach Bauplätzen zur Errichtung von Wohngebäuden.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Oststraße“ mit textlichen Festsetzungen, Begründung, Landespflegerischer Einschätzung und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen liegen in der Zeit vom
01.09.2022 bis einschließlich 03.10.2022
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen, Zimmer 59, von Montag bis Freitag, vormittags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag bis Mittwoch, nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr, öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Gleichzeitig können Anregungen auch an die E-Mail Adresse behoerdenbeteiligung@rathaus-wissen.de gesendet werden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Oststraße“ unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:
| - | Landespflegerische Einschätzung und Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag |
Nachfolgende Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf:
| - | Stellungnahme der Kreisverwaltung Altenkirchen, Bereich Bauleitplanung und Umweltschutz, 57610 Altenkirchen, Schreiben vom 01.07.2021 zu ortsplanerischen Belangen, Belangen des Naturschutzes, Belangen der Wasserwirtschaft sowie zu Belangen des Brandschutz, des Denkmalschutz, der Abfallbehörde und des Abfallwirtschaftsbetriebes |
| - | Stellungnahme der Kreisverwaltung Altenkirchen, Untere Landesplanungsbehörde, 57610 Altenkirchen, Schreiben vom 02.07.2021 zu Belangen der Landesentwicklung |
| - | Stellungnahme des Forstamt Altenkirchen, 57610 Altenkirchen, Schreiben vom 16.06.2021 zu forstwirtschaftlichen Belangen |
| - | Stellungnahme der Generaldirektion kulturelles Erbe - Direktion Landesarchäologie, Außenstelle Koblenz, 56077 Koblenz, Schreiben vom 07.062021 zu Belangen archäologischer Fundstellen |
| - | Stellungnahme der SGD Nord - Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, 56402 Montabaur, Schreiben vom 15.06.2021 zu Belangen der Wasserwirtschaft, Altlasten und des Bodenschutzes |
| - | Stellungnahme der SGD Nord - Gewerbeaufsicht, 56068 Koblenz, Schreiben vom 22.06.2021 zu Belangen des Immissionsschutzes |
| - | Stellungnahme des Landesbetrieb Mobilität Diez, 65582 Diez, Schreiben vom 23.06.2021 zu Belangen der Straßenplanung |
| - | Stellungnahme der Deutsche Telekom Technik GmbH, 56073 Koblenz, E-Mail vom 09.06.2021 zu Belangen der Telekommunikationslinien |
| - | Stellungnahme der Öffentlichkeit zur Erschließung des Baugebietes |
Der Entwurf des Bebauungsplans „Oststraße“ einschließlich der Niederschrift zur Abwägung der vorgetragenen Anregungen kann auf der Homepage der Verbandsgemeinde unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.wissen.eu/Gemeinden-Rathaus/Rathaus/Bekanntmachungen