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Ausgabe 35/2024
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Ab sofort können sich KeepLocal-Gutschein-Geschädigte aus dem Wisserland auf der Webseite des „Treffpunkt Wissen“ registrieren

Die Aktionsgemeinschaft „Treffpunkt Wissen“ unterstützt alle Wissener Kunden, die nach der Pleite von KeepLocal einen nicht mehr einlösbaren Stadtgutschein besitzen. Nichts soll unversucht bleiben, damit die Geschädigten ihr Geld zurück erhalten. Ab sofort können sich die Geschädigten auf der Webseite der Aktionsgemeinschaft registrieren.

Inwieweit Gutscheinbesitzer auf eine Entschädigung ihres erworbenen nicht mehr gültigen Stadtgutschein hoffen können, stehe nicht fest, erklärte Thomas Kölschbach, Vorsitzender der Wissener Aktionsgemeinschaft „Treffpunkt Wissen“, kürzlich. Doch man wolle nichts unversucht lassen und möchte die Inhaber der nicht mehr gültigen Stadtguscheine unterstützen.

Daher ist es, wie bereits angekündigt, nun soweit, gibt die Aktionsgemeinschaft jetzt bekannt. Ab sofort können sich alle KeepLocal-Geschädigte auf der Webseite der Aktionsgemeinschaft mit ihren Daten unter Angabe der Gutscheinnummer und des nicht mehr gültigen Guthabens registrieren. (https://treffpunktwissen.de/registrierung-stadtgutscheine/)

Schnell registrieren für bessere Chancen

Davon schnell Gebrauch zu machen, bittet Kölschbach alle Geschädigten. Zudem sind die Wissener Geschäftsleute aufgefordert, ihre Kunden auf die Rgistrierungs-Möglichkeit aufmerksam zu machen. „Je schneller wir die Daten zusammen haben, desto eher können wir handeln,“ so der Vorstand vom Treffpunkt Wissen.

Sobald die Registrierung abgeschlossen ist, will sich die Aktionsgemeinschaft mit den gesammelten Informationen an die Geschäftsführung und den Liquidator von KeepLocal wenden. Das Ziel dabei ist, dass die entsprechenden Beträge nach Möglichkeit im Zuge der Liquidation berücksichtigt werden und die Geschädigten ihr Geld zurück erhalten.

Grund der Misere ist die Pleite des Start-up-Unternehmens KeepLocal aus dem saarländischen St. Wendel. Mangels Insolvenzmasse des Unternehmens wurde der Insolvenzantrag durch das Amtsgericht Saarbrücken abgewiesen. Darüber wurde bereits berichtet. (KB)