Titel Logo
Mitteilungsblatt Wissen - Wisserland...mehr wissen!
Ausgabe 37/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Stadt Wissen

Der Stadtrat Wissen hat am 04.09.2024 eine VIII. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung für die Stadt Wissen beschlossen. Die Satzung wird hiermit gemäß § 24 Absatz 3 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 1 der Hauptsatzung öffentlich bekannt gemacht. Sie hat folgenden Wortlaut:

VIII. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wissen

Der Stadtrat beschloss aufgrund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 162 – BS 2020-1), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 24.05.2023 (GVBl. S. 133), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung für kommunale Ehrenämter (KomAEVO) vom 27.11.1997 (GVBl. S. 435), zuletzt geändert durch Art. 1 und 2 der Landesverordnung vom 29. August 2023 (GVBl. S. 241), folgende

VIII. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wissen

§ 1

§ 2 erhält folgende Fassung:

„(1) Der Stadtrat bildet folgende Ausschüsse:

a)

Haupt- und Finanzausschuss, Wirtschaft und Soziales

b)

Rechnungsprüfungsausschuss

c)

Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt“

(2) Über die Zahl der Mitglieder der Ausschüsse gemäß Absatz 1 und ihrer Stellvertretungen sowie die Zahl der Ratsmitglieder und sonstigen wählbaren Bürgerinnen und Bürgern je Ausschuss entscheidet der Stadtrat vor der Wahl der Ausschüsse durch Beschluss.“

Der bisherige Absatz 3 entfällt.

§ 2

§ 3 Abs. 2, 1. Halbsatz erhält folgende Fassung:

„(2) Dem Haupt- und Finanzausschuss, Wirtschaft und Soziales werden folgende abschließende Entscheidungen übertragen:“

§ 3

§ 3 Abs. 3, 1. Halbsatz erhält folgende Fassung:

„(3) Dem Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt werden folgende abschließende Entscheidungen übertragen:“

§ 4

§ 6 Abs. 3 S. 1 erhält folgende Fassung:

„(2) Neben der Entschädigung nach Abs. 2 wird nachgewiesener Lohnausfall für die Dauer der Sitzung in voller Höhe ersetzt; er umfasst bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern auch die entgangenen tarifvertraglichen und freiwilligen Arbeitgeberleistungen sowie den Arbeitgeberanteil zu den gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträgen.“

§ 5

§ 10 erhält folgende Fassung:

„Ton- und Bildübertragungen sowie Ton- und Bildaufzeichnungen sind in Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse nicht zulässig. Der Stadtrat kann für seine und Sitzungen der Ausschüsse Ausnahmen zulassen. Die Zulässigkeit von Tonbandaufnahmen zum Zwecke der Erstellung von Niederschriften bleibt unberührt.“

§ 6

Der bisherige § 10 wird zu § 11.

§ 7

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig treten alle Beschlüsse, die gleiche oder entgegenstehende Regelungen enthalten, außer Kraft.

Wissen, 05.09.2024
Stadt Wissen
Berno Neuhoff
Stadtbürgermeister

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung folgendes für die Rechtmäßigkeit von Satzungen gilt:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Wissen, 05.09.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Wissen
Berno Neuhoff
Bürgermeister