Nach § 19 Abs. 4 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) findet jede Wahl der Wehrführung in einer Versammlung aller Wahlberechtigten statt, zu der der Bürgermeister der Verbandsgemeinde oder ein Beauftragter die Wahlberechtigten mindestens vier Wochen vor der Versammlung schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung nach § 27 der Gemeindeordnung (GemO) unter Mittelung der Tagesordnung einlädt.
Gemäß den Vorschriften des LBKG und der GemO lade ich hiermit alle Wahlberechtigten zur Wahl eines Wehrführers / einer Wehrführerin sowie eines stellvertretenden Wehrführers / einer Stellvertretenden Wehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wissen - Löschzug 1 Wissen - für
Sonntag, 02. November 2025, 10:30 Uhr
in das Feuerwehrgerätehaus Wissen, Bahnhofstraße 55, 57537 Wissen
herzlich ein.
Wahlberechtigt sind alle ehrenamtlichen aktiven Feuerwehrangehörigen sowie alle Angehörigen der Jugendfeuerwehr des Löschzuges Wissen, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Die Wahl erfolgt mittels Stimmzetteln in geheimer Wahl. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält.
Tagesordnung
Nichtöffentlicher Teil:
| 1. | Wahl eines Wehrführers / einer Wehrführerin |
| 2. | Wahl eines stellv. Wehrführers / einer stellv. Wehrführerin |