Nach § 19 Abs. 4 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) findet jede Wahl der Wehrführung in einer Versammlung aller Wahlberechtigten statt, zu der der Bürgermeister der Verbandsgemeinde oder ein Beauftragter die Wahlberechtigten mindestens vier Wochen vor der Versammlung schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung nach § 27 der Gemeindeordnung (GemO) unter Mittelung der Tagesordnung einlädt.
Gemäß den Vorschriften des LBKG und der GemO lade ich hiermit alle Wahlberechtigten zur Wahl eines Wehrführers / einer Wehrführerin der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wissen - Löschzug 3 Katzwinkel - für
Freitag, 21. November 2025, 19:00 Uhr
in das Feuerwehrgerätehaus Katzwinkel,
Sandstraße 1a, 57581 Katzwinkel
herzlich ein.
Wahlberechtigt sind alle ehrenamtlichen aktiven Feuerwehrangehörigen sowie alle Angehörigen der Jugendfeuerwehr des Löschzuges Katzwinkel, die am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Die Wahl erfolgt mittels Stimmzetteln in geheimer Wahl. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält.
| Tagesordnung | |
| Nichtöffentlicher Teil: | |
| 1. | Wahl eines Wehrführers / einer Wehrführerin |