Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) sind zentrale Heizungsregelungen getroffen worden, die die bisherigen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) grundlegend verändert haben. Die Ursprüngliche Vorgabe, dass neue Heizungsanlagen mindestens 65 % Erneuerbare Energie nutzen müssen, wurde durch die sogenannte „Biotreppe“ ersetzt.
Was ist die Biotreppe?
Die Biotreppe ist ein gesetzlicher Stufenpfad im neuen GModG. Wer künftig eine neue Öl- oder Gasheizung einbauen möchte, darf dies weiterhin tun. Jedoch muss dem Brennstoff schrittweise ein wachsender Anteil klimafreundlicher Energie beigemischt werden. Der Name kommt vom Bild einer Treppe: Wie aus der folgenden Darstellung hervorgeht, steigt der verpflichtende „Bioanteil“ Stufe für Stufe an.
Warum die 65 %-Regel ersetzt wurde
Das alte Gebäudeenergiegesetz verlangte, dass neue Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien laufen. Diese Pflicht galt als starr und unpopulär. Die Koalition wollte mehr Technologieoffenheit und ersetzt sie durch den flexibleren Biotreppen-Pfad.
Ziel der Bundesregierung
Erklärtes Ziel bleibt ein bis 2045 klimaneutraler Gebäudebestand. Fossile Heizungen werden nicht sofort verboten, sondern über Jahre mit steigenden Anteilen grüner Brennstoffe klimafreundlicher gemacht. Ab 2045 sollen die eingesetzten Brennstoffe vollständig klimaneutral sein.
Für wen die Biotreppe gilt
Betroffen sind Eigentümerinnen und Eigentümer, die im Bestand eine neue Gas-, Öl- oder Flüssiggasheizung einbauen. Wer eine Wärmepumpe, Fernwärme oder Biomasse wählt, fällt nicht unter die Beimischungspflicht der Biotreppe. Wichtig: Die Einhaltung der Bei-mischungspflicht wird durch den Schornsteinfeger kontrolliert. Eigentümer müssen einen gesonderten Vertrag mit dem Versorger abschließen. Der Gaslieferant muss vor dem Einbau einer neuen Gasheizung informiert werden, damit er die Belieferung mit dem jeweils geltenden Beimischungsanteil gewährleisten kann.
Ab wann sie gilt
Die Biotreppe gilt für alle fossilen Heizungen, die ab Inkrafttreten des Gesetzes (2026) neu eingebaut werden. Eine Beimischungspflicht besteht aber erst ab dem Jahr 2029: Dann gilt die erste Stufe von 10 % – unabhängig davon, ob die Heizung 2026, 2027 oder 2028 eingebaut wurde. Bis dahin läuft eine solche Heizung ohne Beimischung.
Für die Beantwortung von Fragen zum Thema steht Ihnen der Gebäudeenergieberater der Stadtwerke Wissen GmbH gerne zur Verfügung.
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