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Ausgabe 39/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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1. Nachtragshaushaltssatzung 2025

Die I. Nachtragshaushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die I. Nachtragshaushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:

I. Nachtragshaushaltssatzung

der Verbandsgemeinde Wissen

für das Jahr 2025 vom 10.07.2025

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 98 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende I. Nachtragshaushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden festgesetzt:

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung neu festgesetzt für

zinslose Kredite

von bisher

verzinste Kredite

von bisher

zusammen

von bisher

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Bleibt unverändert.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

sowie der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Bleibt unverändert.

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden festgesetzt auf

1. Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Wasserwerk

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

zusammen auf

Abwasserwerk

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

zusammen auf

2. Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Wasserwerk auf

Abwasserwerk auf

zusammen auf

3. Verpflichtungsermächtigungen

Wasserwerk auf

Abwasserwerk auf

zusammen auf

darunter:

Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen

§ 6 Umlage

Bleibt unverändert.

§ 7 Eigenkapital

Bleibt unverändert.

§ 8 Altersteilzeit

Bleibt unverändert.

Wissen, 10.07.2025
Verbandsgemeinde Wissen
gez.
Berno Neuhoff
Bürgermeister

Die vorstehende I. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in der I. Nachtragshaushaltssatzung wurden mit Schreiben vom 11.09.2025 erteilt. Der Nachtragshaushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Freitag, 26.09.2025 bis einschl. Montag, 06.10.2025, im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen, Zimmer 47, während der Kernarbeitszeit (vormittags: Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, nachmittags: Montag, Dienstag und Mittwoch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich aus.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung folgendes für die Rechtmäßigkeit von Satzungen gilt:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Wissen, 12.09.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Wissen
gez.
Berno Neuhoff
Bürgermeister