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Ausgabe 4/2023
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Dienstleistungszentrum

Ländlicher Raum

56410 Montabaur, 17.01.2023

DLR Westerwald-Osteifel

Bahnhofstraße 32

Flurbereinigungsbehörde

Telefon: 02602/9228-0

Telefax: 02602/9228-1800

E-Mail: dlr-ww-oe@dlr.rlp.de

Internet:

www.dlr-westerwald-osteifel.rlp.de

Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Bruchertseifen

Aktenzeichen: 81132-HA2.2.

Anordnung eines vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens in der Ortsgemeinde Bruchertseifen; Landkreis Altenkirchen

Einladung der Grundstückseigentümer zur Aufklärungsversammlung

Es ist beabsichtigt, in der Ortsgemeinde Bruchertseifen ein vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils gültigen Fassung anzuordnen.

Das vorgesehene Verfahrensgebiet umfasst bis auf wenige Ausnahmen die landwirtschaftlichen und die forstwirtschaftlichen Grundstücke der Gemarkung Bruchertseifen.

Die Ortslage von Bruchertseifen einschließlich Haderschen ist bis auf wenige Ausnahmen nicht in das vorgesehene Verfahrensgebiet einbezogen.

Einzelne, unmittelbar an die Gemarkung Bruchertseifen angrenzende Grundstücke aus den Gemarkungen Helmeroth (aus den Fluren 6 – 8), Roth-Oettershagen (aus der Flur 3), Gemarkung Köttingerhöhe (aus der Flur 10), Gemarkung Racksen (aus den Fluren 1, 2 und 4) und der Gemarkung Seelbach (aus der Flur 2) sollen lediglich aus vermessungstechnischen Gründen in das vorgesehene Verfahrensgebiet einbezogen werden.

Die genaue Abgrenzung des geplanten Flurbereinigungsgebietes ist in einer Übersichtskarte dargestellt, die bei der Verbandsgemeindeverwaltung in Hamm/Sieg sowie in der Ortsgemeinde Bruchertseifen im Autohaus Siegel, Gartenweg 2, 57539 Bruchertseifen in der Zeit von Montag – Freitag von 08:00 bis 18:00 Uhr zur Einsichtnahme ausliegt. Weiterhin kann die Karte auf der Internetseite des DLR Westerwald-Osteifel (www.dlr-westerwald-osteifel.rlp.de >> Direkt zu: Bodenordnungsverfahren >> 81132 Bruchertseifen) eingesehen werden.

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass auch angrenzende Flächen in das Flurbereinigungsgebiet einbezogen werden können, soweit dies für die Durchführung des Flurbereinigungsverfahrens zweckmäßig ist.

Die Eigentümerinnen und Eigentümer der zum vorgesehenen Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümerinnen und Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten werden hiermit als künftige Teilnehmer am Flurbereinigungsverfahren gemäß § 5 Abs. 1 FlurbG zu einer

Aufklärungsversammlung

eingeladen, die

am Dienstag, dem 14.02.2023 um 18:30 Uhr

im Bürgerhaus Etzbach, Leystraße 19 in 57539 Etzbach

stattfindet.

In dieser Versammlung wird das DLR die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer eingehend über das geplante Flurbereinigungsverfahren, die Rechte und Pflichten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie über die voraussichtlich entstehenden Kosten unterrichten.

Neben der Aufklärung erfolgt im o.g. Termin auch die Vorstellung der Ergebnisse der Projektbezogenen Untersuchung, die die Grundlage für das beabsichtigte Flurbereinigungsverfahren Bruchertseifen beinhaltet.

Montabaur, den 17.01.2023 — -gez. Turck- (Sebastian Turck)
Im Auftrag — Vermessungsdirektor