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Ausgabe 4/2024
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Die Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Wissen für das Jahr 2024

vom 13.12.2023

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. Im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

der Jahresüberschuss auf

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

verzinste Kredite auf

zusammen auf

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, mdie in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird festgesetzt auf  —  6.765.000 EUR

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen,

beläuft sich auf  —  3.228.600 EUR

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

sowie der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf 30.000.000 EUR.

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 9.062.840 EUR.

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

Die Wirtschaftspläne folgender Sondervermögen wurden noch nicht beschlossen:

- Sondervermögen Wasserwerk

- Sondervermögen Abwasserwerk

§ 6 Umlage

Verbandsgemeindeumlage

Gemäß § 26 Abs. 1 Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 30. November 1999 (GVBl. S. 415), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 2010 (GVBl. S. 566), erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden und der Stadt Wissen eine Verbandsgemeindeumlage. Der Umlagesatz wird für das Jahr 2024 auf 48,00 v. H. festgesetzt.

Sonderumlage für die FRANZISKUS-Grundschule Wissen sowie BARBARA-Grundschule Katzwinkel

Für die Franziskus-Grundschule Wissen sowie die Barbara-Grundschule Katzwinkel wird von den Ortsgemeinden Hövels, Katzwinkel (Sieg), Mittelhof, Selbach (Sieg) und der Stadt Wissen im Haushaltsjahr 2024 ein Betrag von 477.089,00 EUR als Sonderumlage erhoben. Die Berechnung und Verteilung der Personal- und Sachkosten für die v. g. Grundschulen erfolgt gemäß der getroffenen Vereinbarung zwischen der Verbandsgemeinde und den Ortsgemeinden sowie der Stadt Wissen nach den Schülerzahlen der Klassen 1 - 4 (Stichtag: 01.09.2023) von den beteiligten Ortsgemeinden sowie der Stadt Wissen.

§ 7 Eigenkapital

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres betrug – siehe unten

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres beträgt – siehe unten

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt – siehe unten

Nach dem Jahresabschluss 2019 ergibt sich zum 31.12.2019 ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag in Höhe von 818.564,88 EUR. Die weitere Entwicklung ergibt sich nach den Jahresabschlüssen 2020 - 2023

§ 8 Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird in 0 Fällen zugelassen.

Wissen, den 13.12.2023
Verbandsgemeinde Wissen
gez. Berno Neuhoff
Bürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung wurden mit Schreiben vom 10.01.2024 erteilt. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Freitag, 26.01.2024 bis einschl. Montag, 05.02.2024, im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen, Zimmer 47, während der Kernarbeitszeit (vormittags: Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, nachmittags: Montag, Dienstag und Mittwoch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich aus.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung folgendes für die Rechtmäßigkeit von Satzungen gilt:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Wissen, 15.01.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Wissen
gez. Berno Neuhoff
Bürgermeister