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Ausgabe 4/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachungen

WKA

Satzung zum Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Wasserversorgung Kreis Altenkirchen für das Wirtschaftsjahr 2025

Aufgrund § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22. Dezember 1982 (GVBl. S. 476) in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 19. Dezember 2018 (GVBl. S. 448), den §§ 15 ff. der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung für Rheinland-Pfalz (EigAnVO) vom 05. Oktober 1999 (GVBl. S. 373) und dem § 9 der Verbandsordnung für das Wasserwerk des Zweckverbandes Wasserversorgung Kreis Altenkirchen i. d. F. vom 17. Dezember 2019 wird gemäß Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Kreis Altenkirchen vom 20.11.2024, für das Wirtschaftsjahr 2025 folgende Satzung erlassen, die nach Vorlage bei der Kreisverwaltung Altenkirchen (Kommunalaufsicht) als Aufsichtsbehörde und Rücksendung am 08.01.2025, Az.: 13/029-917, hiermit öffentlich bekannt gegeben wird:

§ 1

Der Wirtschaftsplan 2025 wird im

Erfolgsplan

in den Erträgen auf  —  5.484.700,00 EUR

in den Aufwendungen auf  —  5.485.600,00 EUR

Vermögensplan

in den Einnahmen auf  —  4.902.100,00 EUR

in den Ausgaben auf  —  4.902.100,00 EUR

festgesetzt

§ 2

1.

Die Umlage gem. § 8 Abs. 1 Betriebssatzung wird festgesetzt auf  —  0,925 EUR

2.

Die Umlage gem. § 8 Abs. 2 Betriebssatzung wird festgesetzt auf  —  0,120 EUR

§ 3

Der Baukostenzuschuss gem. § 14 Abs. 1 der Verbandsordnung, der von den Mitgliedern anteilig zu zahlen ist (Barbetrag), wird im Einzel- und Gesamtbetrag unter Berücksichtigung der erwarteten Fördermittel vorläufig wie folgt festgesetzt:

VG Altenkirchen-Flammersfeld  —  475.838,00 EUR

VG Betzdorf-Gebhardshain  —  204.194,00 EUR

VG Daaden-Herdorf  —  138.009,00 EUR

VG Hamm  —  188.606,00 EUR

VG Kirchen  —  159.589,00 EUR

Stadtwerke Wissen GmbH  —  87.966,00 EUR

VG Wissen —  70.698,00 EUR

 —  1.324.900,00 EUR

§ 4

Die Umlagen zur Tilgung der bestehenden Förderdarlehen werden im Einzel- und Gesamtbetrag wie folgt festgesetzt:

VG Altenkirchen-Flammersfeld  —  244.686,87 EUR

VG Betzdorf-Gebhardshain  —  93.481,00 EUR

VG Daaden-Herdorf  —  77.540,05 EUR

VG Hamm  —  73.276,14 EUR

VG Kirchen  —  99.605,77 EUR

Stadtwerke Wissen GmbH  —  52.706,80 EUR

VG Wissen  —  32.308,81 EUR

Zwischensumme  —  673.605,44 EUR

VG Puderbach  —  0,00 EUR

Gesamt  —  673.605,44 EUR

§ 5

1.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung des Vermögensplanes erforderlich ist, wird festgesetzt auf  — 1.407.800,00 EUR

2.

Der Höchstbetrag des Kassenkredites wird festgesetzt auf  — 3.500.000,00 EUR

3.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird festgesetzt auf — 2.591.000,00 EUR

Wissen, 28.10.2024
Zweckverband
Wasserversorgung Kreis Altenkirchen
Bürgermeister Berno Neuhoff
- Verbandsvorsteher -

Die Satzung zum Wirtschaftsplan 2025 sowie der Wirtschaftsplan 2025 liegen zur Einsichtnahme vom 29.01. bis 31.01.2025 und 03.02. bis 06.02.2025, Mo. - Do. von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Fr. von 8.30 bis 13.00 Uhr im Verwaltungsgebäude der Stadtwerke Wissen GmbH, Wiesenstraße 2, 57537 Wissen -Betriebsführerin des WKA- öffentlich aus.

57537 Wissen, den 16.01.2025
STADTWERKE WISSEN GMBH
Betriebsführerin des WKA
Dirk Baier
Geschäftsführer