| 1. | Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen |
| 2. | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
Den Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen wurde am 16.01.2025 den Mitgliedern des Zweckverbandes „EAM Beteiligung im Landkreis Altenkirchen“ elektronisch per E-Mail zugeleitet.
| 1. | Der Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen in der Verbandsgemeindeverwaltung, Rathausstraße 75, 57537 Wissen, Zimmer 47, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Zweckverband „EAM Beteiligung im Landkreis Altenkirchen“ zur Einsichtnahme aus. Außerdem stehen die Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.wissen.eu zur Einsichtnahme bereit. |
| 2. | Die Einwohnerinnen und Einwohner der an dem Zweckverband „EAM Beteiligung im Landkreis Altenkirchen“ beteiligten Kommunen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen, Rathausstraße 75, 57537 Wissen, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für die Jahre 2025 und 2026 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung Wissen oder elektronisch an finanzen@rathaus-wissen.de zu richten. Der Zweckverband „EAM Beteiligung im Landkreis Altenkirchen“ wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. |