Auf Grund des Beschlusses des Stadtrates Wissen vom 20.09.2022 wird gemäß § 36 Landesstraßengesetz von Rheinland-Pfalz (LStrG) vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273, BS-91-1), in der zurzeit gültigen Fassung, die unten aufgeführte Straße ohne Einschränkungen dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Das genannte Flurstück wird nach Bestandskraft der Widmungsverfügung zur Gemeindestraße im Sinne des § 3 Nr. 3.a) LStrG.
Die Widmung erstreckt sich auf folgendes Flurstück:
Fürst-Hatzfeldt-Straße
Gemarkung Schönstein
Flur 14
Flurstück-Nr. 80/3
Die Verfügung und die erläuternden Unterlagen werden ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen, Zimmer 25, während der Öffnungszeiten (montags - freitags 08:30 - 12:00 Uhr, montags und mittwochs 14:00 - 16:00 Uhr sowie donnerstags 14:00 - 18:00 Uhr) zu jedermanns Einsicht bereit gehalten. Auskünfte erteilen Herr Jens Profitlich (Tel. 02742/939-139) und Herr Marco De Nichilo (Straßenverkehrsbehörde, Tel. 02742/939-150).
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen, Rathausstraße 75, 57537 Wissen schriftlich, in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift erhoben werden.