Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Wissen am 10. November 2024
Bekanntmachung,
Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 24. September 2024 bestimmt, dass die Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Wissen insgesamt im Wege der Briefwahl stattfindet. Die Wahlberechtigten erhalten bis zum 18. Oktober 2024 auf dem Postwege eine entsprechende Wahlbenachrichtigung. Sie erhalten auf Antrag den Wahlschein, einen Stimmzettel, eine Erläuterung zur Durchführung der Briefwahl und einen an den Wahlleiter adressierten Wahlbriefumschlag.
Sollten Sie bis zum 31. Oktober 2024 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an die Verbandsgemeinde Wissen, Rathausstr. 75, 57537 Wissen. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können bis spätestens am 8. November 2024, 18.00 Uhr, angefordert werden.
Der Wahlschein ist vom Wahlberechtigten zu unterschreiben, mit der Erklärung, dass er selbst gewählt hat. Sofern sich der Briefwähler einer Hilfsperson bedient hat, hat diese an Eides statt zu versichern, dass sie den Stimmzettel nach Maßgabe des Willens des Briefwählers ausgefüllt hat.
Der Wahlbrief ist an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Adresse so rechtzeitig zu übersenden, dass dieser spätestens am 10. November 2024 bis 18.00 Uhr bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Wahlbehörde Verbandsgemeindeverwaltung Wissen, Rathausstr. 75, 57537 Wissen, eingeht. Der Wahlbrief muss von der Wählerin oder dem Wähler nicht freigemacht werden.
Der Briefwahlvorstand tritt zur Feststellung des Briefwahlergebnisses am 11. November 2024 um 9.00 Uhr im walzWERKwissen, 3. OG, Walzwerkstr. 24, 57537 Wissen zusammen. Die Tätigkeit des Briefwahlvorstandes ist öffentlich. Jedermann hat ungehinderten Zutritt zum Sitzungsraum des Briefwahlvorstandes.
Das Wählerverzeichnis für die Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Wissen liegt in der Zeit vom 21. Oktober bis 25. Oktober 2024 in der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen, Rathausstraße 75, 57537 Wissen, Zimmer 28, aus. Jedermann kann während der allgemeinen Öffnungszeiten Einsicht nehmen. Diese sind: Montag bis Freitag von 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, sowie Montag und Mittwoch von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr.
Alle Wahlberechtigten können die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält spätestens am 18. Oktober 2024 seine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss spätestens bis Freitag, den 25. Oktober 2024, Einwendungen erheben. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten auf Antrag einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen. Mit der Wahlbenachrichtigung erhalten im Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte ein entsprechendes Antragsformular (Rückseite der Wahlbenachrichtigung). Der Wahlschein kann aber auch mündlich (nicht jedoch telefonisch), schriftlich oder elektronisch beantragt werden. In diesem Fall müssen Familienname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) angegeben werden; die Wählerverzeichnisnummer, die auf der Wahlbenachrichtigung eingetragen ist, soll angegeben werden. Falls die Zusendung des Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen an eine von der Hauptwohnung abweichende Adresse gewünscht wird, muss auch diese Adresse angegeben werden.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt, muss die Berechtigung hierzu durch schriftliche Vollmacht nachweisen. Wahlschein und Briefwahlunterlagen werden den Wahlberechtigten an die Wohnanschrift übersandt oder amtlich überbracht, soweit sich aus dem Antrag keine andere Anschrift oder die Abholung der Unterlagen ergibt. An einen anderen als den Wahlberechtigten persönlich dürfen Wahlscheine und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Verbandsgemeindeverwaltung vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Die bevollmächtigte Person muss das 16. Lebensjahr vollendet haben und sich auf Verlangen ausweisen.
Für die elektronische Beantragung steht ein entsprechend vorbereitetes Antragsformular im Internet unter www.wissen.eu zur Verfügung. Der Antrag kann auch per E-Mail an folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: wahlen@rathaus-wissen.de. Mit den Briefwahlunterlagen erhalten die Wahlberechtigten ein Merkblatt für die Briefwahl.