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Ausgabe 42/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Darstellung der 4-geschossigen Bebauung des Rathauses

1. Änderung des Bebauungsplans „Rathausstraße“ der Stadt Wissen gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Wissen hat am 20.09.2022 in öffentlicher Sitzung beschlossen die 1. Änderung des Bebauungsplans „Rathausstraße“ nach § 3 Absatz 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt. Die Änderungen erfolgen nur in den Textfestsetzungen des bestehenden Bebauungsplans.

Bestandsplan „Bebauungsplan Rathausstraße“ (Rechtskraft: 11.02.2016)

Ziele und Zwecke der Planung

Die Rathausstraße zwischen Bahnhof und Rathaus stellt die 1A-Geschäftslage der Stadt Wissen dar.

Zur Erhaltung der langfristigen Entwicklungsperspektive als zentrale 1A-Geschäftslage entlang der ersten Bautiefe der Gebäude an der Rathausstraße, beabsichtigt die Stadt, Nutzungsänderungen von gewerblicher Nutzung in Wohnnutzung in den Erdgeschossen, die zur Rathausstraße orientiert sind, zu unterbinden. Durch entsprechende Umnutzungen der Erdgeschosse würde der durchgängige Zusammenhang der Ladengeschäfte in der 1A-Lage der Stadt gestört. Die Attraktivität der Rathausstraße für gewerbliche Niederlassungen würde durch solche Umnutzungen sinken und damit alle örtlichen Einzelhändler betreffen. Aus diesem Grund sieht die Stadt Wissen das Erfordernis, die städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich zu steuern und die Zulässigkeit der Nutzung des Erdgeschosses zu Wohnraum zu beschränken. Oberhalb der Erdgeschosse ist eine Wohnnutzung zulässig und erwünscht.

Geltungsbereich der textlichen Änderungen in Bezug auf die Erdgeschossnutzung:

Der Bebauungsplan wird nur in seinen Textfestsetzungen geändert. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Rathausstraße“ beinhaltet die zentrale 1-A-Gewerbelage der Stadt. Als Art der baulichen Nutzung ist im westlichen Planbereich ein Kerngebiet (MK), im östlichen Bereich Mischgebietsnutzung (MI) festgesetzt. Die textlichen Änderungen beziehen sich lediglich auf die Regelung der Nutzung der Erdgeschosse zu gewerblicher Nutzung der direkt an die Rathausstraße angrenzenden Häuserzeilen. Eine Ausnahme bildet der Standort des Rathauses. Dieser wird weiterhin als Standort für das Verwaltungsgebäude genutzt.

Erhöhung der zulässigen Geschossigkeit für den Bereich des Rathausstandortes

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans „Rathausstraße“ beinhaltet den Standort des derzeitigen und neu geplanten Rathauses am jetzigen Standort (Flurstücke Flur 4, 62/6 und 66 und 124/3). Als höchstens zulässige Anzahl der Vollgeschosse sind hier bei einer GRZ von 1,0 und einer GFZ von 3,0 drei Vollgeschosse (III) festgesetzt.

Die Verbandsgemeinde plant nunmehr anhand einer vorliegenden Entwurfsplanung den Neubau des Rathauses mit vier Vollgeschossen. Der Entwurf fügt sich städtebaulich hervorragend in die Umgebung ein und wertet die Umgebungsbebauung deutlich auf. Die geplante 4-geschossige Bebauung (siehe Abbildung) soll durch diese Änderung ermöglicht werden.

Gemäß § 13a Abs. 3 BauGB wird darauf hingewiesen, dass die Pläne im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt werden. Die Vorprüfung nach § 13 a Absatz 1 Nr. 2 hat stattgefunden und wird im Anhang zu den Planentwürfen dargestellt.

Der Entwurf der Bebauungsplanänderung wird mit Begründung vom

28.10.2022 bis einschließlich 28.11.2022

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen, Zimmer 59, von Montag bis Donnerstag, vormittags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag, von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr, öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Gleichzeitig können Anregungen auch an die E-Mail Adresse behoerdenbeteiligung@rathaus-wissen.de gesendet werden.

Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 1. Änderung des Bebauungsplans „Rathausstraße“ unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:

- Stellungnahme der Kreisverwaltung Altenkirchen, Bereich Bauleitplanung und Umweltschutz, 57610 Altenkirchen, Schreiben vom 28.04.2022 zu ortsplanerischen Belangen, Belangen der Landesplanung, Bauordnung und des Naturschutzes sowie zu Belangen der Wasserwirtschaft des Brandschutz, der Abfallbehörde und des Abfallwirtschaftsbetriebes

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans „Rathausstraße“ einschließlich der Niederschrift zur Abwägung der vorgetragenen Anregungen kann auf der Homepage der Verbandsgemeinde unter folgendem Link eingesehen werden:

https://www.wissen.eu/Gemeinden-Rathaus/Rathaus/Bekanntmachungen

Wissen, den 11.10.2022  — Berno Neuhoff
Bürgermeister