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Ausgabe 43/2022
Hauptthemen
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Sportlerehrungen sollen im Wisserland mit der neu aufgelegten Richtlinie etwas Besonderes bleiben. Hier die letzte Veranstaltung 2021.

Mit geänderten Richtlinien für die Verleihung von Auszeichnungen für hervorragende sportliche Leistungen soll die Wertigkeit und der Stellenwert der Sportlerehrungen wieder mehr hervorgehoben werden. Hierfür sprach sich der Haupt- und Finanzausschuss der Verbandsgemeinde Wissen aus und gab seine entsprechende Empfehlung an den Verbandsgemeinderat.

Insgesamt sind die neu von der Verbandsgemeinde Wissen ausgearbeiteten „Richtlinien für die Verleihung von Auszeichnungen für hervorragende sportliche Leistungen“ einfacher und kompakter geworden. Dabei sorgen sie dafür, dass die Sportlerehrung etwas „Besonderes“ bleiben soll. Genau das war dem Haupt- und Finanzausschuss ein wichtiges Anliegen: Der Wert der Sportlerehrung soll nicht verwässert werden. Aufgrund der Vielzahl der Ehrungen war die Auszeichnung in den letzten Jahren kaum noch eine Besonderheit. Das habe sich nicht zuletzt daran gezeigt, dass zu Ehrende zur Verleihung teils gar nicht mehr persönlich erschienen. Urkunden samt Präsente seien bei der letzten Veranstaltung in vielen Fällen an Dritte zur Mitnahme übergeben worden, erläuterte Berno Neuhoff auf der jüngsten Sitzung des Ausschusses (11. Oktober). Das soll es zukünftig nicht mehr geben.

Sportlerehrung soll nicht „verwässert“ werden

So ist vorgesehen, dass die Sportlerehrung im Drei-Jahres-Rhythmus mit einer begrenzten Anzahl von zu Ehrenden (100 bis 150 Personen) stattfindet. Dabei solle sichergestellt werden, dass die Geehrten ihre Auszeichnungen persönlich während der Sportlerehrung in Empfang nehmen, erläuterte Marco de Nichilo vom Fachbereich Soziales und Sicherheit der VG. Albert Rödder (CDU/FDP) meinte dazu, dass bei einer jährlichen Überreichung die Wertigkeit „verwässert“ würde.

Angepasst an andere Verbandsgemeinden habe man zudem aufgenommen, dass zu ehrende Personen einem Sportverein in der VG Wissen angehören oder ihren ständigen Wohnsitz in der VG haben müssen, so de Nichilo. Zudem soll der Auswahl-Automatismus wegfallen. Stattdessen kommt dem entsprechenden Ausschuss bei der zukünftigen Auswahl eine höhere Kompetenz zu, wobei Sportler mit Behinderung besonders zu ehren seien. Ebenso solle bei bereits geehrten Personen entschieden werden, ob eine weitere Ehrung verliehen wird. Ein Rechtsanspruch auf eine Ehrung besteht nicht.

Insgesamt will man mit der Neufassung auch den zeitlichen Aufwand und die Kosten reduzieren. Allein für die Medaillen wurden zur letzten Ehrung rund 2000 Euro investiert. Zu prüfen sei jeweils, ob Geschenke etwa durch Sponsoring abgedeckt werden können.

Hermann-Josef Selbach (CDU/FWG) hält die neu ausgearbeiteten Richtlinien für gelungen, um den Wert der Auszeichnung zu wahren. Ebenso herrschte Einigkeit darüber, dass die Vereine die Anwesenheit der Geehrten sicherstellen sollten, wenn es auch „besondere Gründe“ für eine Abwesenheit geben könne, wie Reinhold Bröhl und Bernhard Klappert (SPD) es nochmals verdeutlichten. Hubert Wagner (FWG) stellte abschließend im Sinne der Wertigkeit der Sportlerehrung fest „Weniger ist mehr“. (KB)