Erstmalig in diesem Jahr wurden wiederkehrende Beiträge für den Straßenausbau (WKB) fällig. Die Fälligkeiten für das Jahr 2022 sind der 15.09. und der 15.11.2022.
Für die Fälligkeit 15.09.2022 werden in wenigen Tagen die Mahnungen an diejenigen versendet, die noch nicht gezahlt haben. Daher bittet die Verbandsgemeindekasse, die rechtzeitige Zahlung sicherzustellen, um Mahngebühren und weitere Unannehmlichkeiten zu vermeiden.
Gerne kann auch das den Bescheiden beigefügte SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden, um diese Beiträge rechtzeitig zu den Fälligkeiten von uns einziehen zu lassen.
Hinweis: Bereits erteilte SEPA-Lastschriftmandate für andere Abgabenarten, wie zum Beispiel die Grundsteuer oder Hundesteuer, gelten nicht automatisch für die WKB. Diese müssen gesondert erteilt werden!!
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindekasse helfen Ihnen gerne weiter. Sprechen Sie uns einfach an!
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