Aus gegebenem Anlass möchten wir auf die Bestimmungen der Hundesteuersatzungen der Stadt Wissen und der Ortsgemeinden Birken-Honigessen, Hövels, Katzwinkel (Sieg), Mittelhof und Selbach (Sieg) hinweisen. Denn nicht jeder Hund, der im o. g. Gebiet gehalten wird, ist auch angemeldet, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Aus diesem Grund fordert die Verbandsgemeindeverwaltung Wissen alle Hundebesitzerinnen und -besitzer auf, ihrer Anmeldepflicht nachzukommen.
Nach den Hundesteuersatzungen sind alle über drei Monate alten Hunde anzumelden. Soweit Sie oder eine andere Person in Ihrem Haushalt einen Hund halten, müssen Sie diesen innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme zur Hundesteuer anzeigen. Gleiches gilt für Hunde, die nicht von natürlichen Personen oder nicht für persönliche Zwecke gehalten werden.
Nach dem Landesgesetz Rheinland-Pfalz über gefährliche Hunde (LHundG) gilt es zusätzlich zu beachten, dass für einen Hund einer meldepflichtigen Rasse bei der Ordnungsbehörde eine Haltungserlaubnis einzuholen ist.
Die Anmeldung zur Hundesteuer ist schriftlich oder telefonisch möglich:
Eine schriftliche Anmeldung richten Sie bitte an die Verbandsgemeinde Wissen, Rathausstraße 75, 57537 Wissen, oder per E-Mail an steuern@rathaus-wissen.de. Außerdem kann online unter www.wissen.eu ein Anmeldeformular heruntergeladen und dann schriftlich oder per E-Mail an die Verbandsgemeindeverwaltung Wissen geschickt werden.
Eine telefonische Anmeldung kann unter 02742/939 - 137 oder 141 erfolgen.
Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig, welches mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Entsprechende Kontrollen können durchgeführt werden, deshalb sollte die Hundesteuermarke stets gut sichtbar vom Hund getragen werden.