Was passiert, wenn eine Kommune nicht JETZT auf eigene Kosten der GlasfaserPlus, der Deutschen Telekom, der Deutschen Glasfaser oder einem sonstigen Telekommunikationsunternehmen (TKU) ausgebaut wird?
Grundsätzlich gibt es in Deutschland zwei verschiedene Möglichkeiten für Kommunen, ein Glasfasernetz zu erhalten:
| I. | Der privatwirtschaftliche Ausbau: Das heißt ein TKU errichtet mit eigenen finanziellen Mitteln das Netz. Teilweise benötigen die TKUs für diese Art des Ausbaus eine gewisse Anzahl von Verträgen (Vorvermarktungsquote, die häufig zwischen 30% und 40% liegt). Hier werden keine öffentlichen Steuergelder verwendet. Im Kreis Altenkirchen haben einige Kommunen aktuell die Möglichkeit, über diese Ausbauart ein Glasfasernetz zu erhalten. Diese sind unter www.glasfaser-ak.de abrufbar. |
| (Hinweis: Die TKUs entscheiden eigenständig darüber, welche Kommunen sie ausbauen. Die Kommunalpolitik hat hier keinerlei Einflussmöglichkeiten.) | |
| II. | Der geförderte Ausbau: Wird eine Kommune nicht privatwirtschaftlich ausgebaut, spricht man von einem geförderten Ausbau. Das hört sich zunächst positiv an, bedeutet aber, dass der Ausbau über Steuergelder finanziert wird. Der Bund fördert mit 50% und das Land RLP mit 40%. Die Heimatgemeinde selbst MUSS 10% der Kosten tragen. Wenn die bisherigen finanziellen Belastungen der Gemeinden künftig bereits höhere Steuer- bzw. Hebesätze erforderlich werden lassen, stellt sich durchaus die Frage, ob man den Bürgern angesichts der hohen Abgabenbelastungen und der steigenden Energiepreise weitere Steuererhöhungen für einen geförderten Breitbandausbau zumuten kann oder ob man darauf verzichtet und somit kein zukunftsfähiges Glasfasernetz in der Kommune erhält. |
Mit welchen Kosten pro Anschluss ist beim geförderten Ausbau zu rechnen?
Man geht aktuell von durchschnittlich ca. 10.000 € pro Anschluss für einen geförderten Glasfaseranschluss aus. In der Folge hat die Gemeinde pro Anschluss 1.000 € (10% von
10.000 €) aus dem Gemeindehaushalt zu finanzieren und diese wiederum muss sich die Kommune über die oben genannten Gemeindesteuern von Bürgern und Unternehmen zurückholen.
Daraus ergibt sich -vereinfacht dargestellt-, dass die Bürger und Unternehmen des Ortes für den geförderten Glasfaseranschluss einen indirekten Kostenanteil von 1.000 € pro Anschrift selbst tragen müssen.
Beispiel einer Mustergemeinde:
Eine Kommune mit 2.400 Einwohnern verfügt über 1.000 Hausanschlüsse.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 10.000.000 € (1.000 Anschlüsse x 10.000 € pro Anschluss). Davon trägt der Bund 5.000.000 €, das Land Rheinland-Pfalz 4.000.000 € und die Mustergemeinde bzw. deren Bürger und Unternehmen 1.000.000 €.
Wer könnte den geförderten Glasfaserausbau vornehmen?
Welches Telekommunikationsunternehmen den geförderten Ausbau vornimmt, ist völlig offen. Infrage kommen alle TKUs, die von der Bundesnetzagentur anerkannt sind.