Vorbereitung der Planung für das Vorhaben Ausbau der K71 Birken-Honigsessen - Landesgrenze NRW
Dulden von Vorarbeiten / Vermessungsarbeiten auf Grundstücken
Der Landesbetrieb Mobilität Diez beabsichtigt für den Ausbau der K71 von Birken-Honigsessen bis zur Landesgrenze Vermessungsarbeiten durchzuführen.
Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 4a Landesstraßengesetz verpflichtet, sie zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden.
Sollten durch die Vorarbeiten Schäden oder dergleichen an Grundstücken entstehen, werden die entsprechenden Eigentümer gebeten, sich an den LBM Diez zur Regulierung des Schadens zu wenden.
Einsprüche gegen ein Betreten des Grundstücks müssen bis spätestens 24.11.2024 an den LBM Diez herangetragen werden.
Durch diese Vorarbeiten wird nicht über Zulassung und Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden.
Die Vermessungsarbeiten werden voraussichtlich im Zeitraum vom 09.12.2024 bis zum 13.12.2024 (KW 50) durchgeführt.