Die Verbandsgemeindewerke Wissen geben folgendes bekannt:
In der Ortsgemeinde Katzwinkel (Sieg), Straße „Ahornweg“ (Bebauungsplan „Oberkatzwinkel II, 2. Änderung) wurde je ein betriebsfertiger Schmutz- und Regenwassersammler verlegt.
Folgende Grundstücke wurden mit einem Grundstücksanschluss versehen:
Gemarkung Katzwinkel, Flur 4, Flurstücke Nrn. 1/40, 1/41, 1/42, 1/43, 1/44, 1/45, 1/46, 1/47, 1/49, 1/50, 1/51, 1/55, 1/56, 1/57, 1/58, 1/59, 1/60, 1/61, 1/62, 1/63, 1/64, 1/66, 1/67, 1/68, 1/69, 1/70, 1/71.
Die v. g. Grundstücke können gemäß § 3 der Satzung der Verbandsgemeinde Wissen über die Entwässerung und den Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung - Allgemeine Entwässerungssatzung - vom 05.12.2019 (AES) an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen werden.
Sobald mit der Bebauung begonnen wird, entsteht ein Anschluss- und Benutzungszwang gemäß der §§ 7 und 8 AES, und die genannten Grundstücke sind unverzüglich an die öffentliche Abwasserbeseitigungsanlage anzuschließen. Die Verfügung hierüber ergeht im Regelfall mit der Baugenehmigung.
Unter Hinweis auf die bereits angeführte "Allgemeine Entwässerungssatzung" ist bei der Herstellung bzw. Änderung des Grundstücksanschlusses folgendes zu beachten:
| - | Bei der Ausgestaltung der Abwasseranlage auf dem angeschlossenen oder anzuschließenden Grundstück sind insbesondere die §§ 10, 11 und 12 der AES sowie die DIN 1986 "Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke" zu beachten. |
| - | Zur Kontrolle und Wartung der Anschlussleitungen ist eine Kontrollmöglichkeit (Kontrollschacht, Reinigungsstück) nahe der Grundstücksgrenze vorzusehen (Größe DN 1000). |
| - | Es muss sichergestellt werden, dass nur ungeklärte, also alle häuslichen und gewerblichen Abwässer, entsprechend der Anlage zu § 5 der AES eingeleitet werden. |
| - | Es dürfen kein Grund- oder Sickerwasser (Drainagen), sowie keine Quellen und Gewässer mit angeschlossen werden. Es besteht grundsätzlich ein Trennsystem. |
| - | In die betriebsfertige Schmutzwasserleitung darf nur häusliches Schmutzwasser eingeleitet werden. Niederschlagswasser darf nur in die dafür vorgesehenen Anlagen eingeleitet werden. |
| - | Das Niederschlagswasser kann für eigene Zwecke, insbesondere zur Gartenbewässerung oder als Brauchwasser genutzt werden. Die Nutzung des Niederschlagswassers ist der Stadtwerke Wissen GmbH/den Verbandsgemeindewerken anzuzeigen. |