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Ausgabe 48/2022
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus

im Auftrag der Ortsgemeinde Katzwinkel

Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Beschlusses der vereinfachten Umlegung

Nach § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung wird bekanntgemacht, dass der Beschluss über die vereinfachte Umlegung „Bergstraße - Kirchstraße - Sonnenweg“ vom 12.08.2022 am 10.11.2022 unanfechtbar geworden ist.

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein (§ 83 Abs. 2 BauGB).

Soweit im Beschluss über die vereinfachte Umlegung nach § 80 Abs. 2 BauGB nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteilen und Grundstücken lastenfrei auf die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke (§ 83 Abs. 3 BauGB).

Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.

Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen die Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Monatsfrist beginnt zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung.

Der Widerspruch kann

1.

in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder

2.

schriftlich oder zur Niederschrift bei der Umlegungsstelle: Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, Jahnstraße 5, 56457 Westerburg

erhoben werden.

Westerburg, den 24.11.2022 — Im Auftrag
gez. Dr.-Ing. Gabriele Hückelheim,
Vermessungsdirektorin

Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist zusätzlich im Internet unter folgendem Link veröffentlicht:

https://www.wissen.eu/Gemeinden-Rathaus/Rathaus/Bekanntmachungen

und

https://vermka-westerwald-taunus.rlp.de/de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen/

E-Mail: info@rathaus-wissen.de mitteilungsblatt@rathaus-wissen.de