Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der Ortsgemeinderat Mittelhof hat am 26.10.2023 in öffentlicher Sitzung beschlossen den Bebauungsplan „Grabig“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Ziel und Zweck des Bebauungsplans „Grabig“ ist es, bauliche Einrichtungen über den bisherigen Baubestand hinaus und eine Umnutzung im Bestand auf der Hofstelle „Grabig“ zu ermöglichen.
Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Entwurf des Bebauungsplans „Grabig“
Datengrundlage: Geobasisinformation der Vermessungs- und Katasterverwaltung RLP, Zustimmung vom 15.10.2002)
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Grabig“ wird mit textlichen Festsetzungen, Begründung, Umweltbericht mit integriertem Landespflegerischem Begleitplan und Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit vom
07.12.2023 bis einschließlich 08.01.2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen, Zimmer 59, von Montag bis Freitag, vormittags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag bis Mittwoch nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr, öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Oder Sie schicken Ihre Stellungnahme per E-Mail an: behoerdenbeteiligung@rathaus-wissen.de
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Grabig“ unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:
| - | Umweltbericht mit Landespflegerischem Begleitplan |
| - | Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag |
Nachfolgende Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf:
| - | Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe - Direktion Landesarchäologie - Außenstelle Koblenz, Schreiben vom 24.04.2023 zu Belangen archäologischer Fundstellen. |
| - | Stellungnahme der Deutsche Telekom Technik GmbH, 56073 Koblenz, Schreiben vom 02.05.2023 zu Belangen der Telekommunikationslinien. |
| - | Stellungnahme des Forstamt Altenkirchen, 57610 Altenkirchen, Schreiben vom 04.05.2023 zu forstwirtschaftlichen Belangen. |
| - | Stellungnahme der Stadtwerke Wissen, Schreiben vom 10.05.2023 zu Belangen der Löschwasserversorgung, Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung. |
| - | Stellungnahme des Landesamt für Geologie und Bergbau, Schreiben vom 11.05.2023 zu Belangen des Bergbau/Altbergbau und Boden/Baugrund |
| - | Stellungnahme des Landesbetrieb Mobilität Diez, 65582 Diez, Schreiben vom 15.05.2023 zu Belangen der Straßenplanung |
| - | Stellungnahme der Kreisverwaltung Altenkirchen, Bereich Bauleitplanung und Umweltschutz, 57610 Altenkirchen, Schreiben vom 25.05.2023 zu landesplanerischen Belangen, ortsplanerischen Belangen, Belangen des Naturschutzes, Belangen der Wasserwirtschaft, Belangen des Denkmalschutzes sowie zu Belangen des Brandschutz, der Abfallbehörde und des Abfallwirtschaftsbetriebes |
Der Entwurf des Bebauungsplans „Grabig“ einschließlich der Niederschrift zur Abwägung der vorgetragenen Anregungen kann auf der Homepage der Verbandsgemeinde unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.wissen.eu/Gemeinden-Rathaus/Rathaus/Bekanntmachungen