Nach § 19 Abs. 4 des Landesgesetzes über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (LBKG) findet jede Wahl der Wehrleitung in einer Versammlung aller Wahlberechtigten statt, zu der der Bürgermeister der Verbandsgemeinde oder ein Beauftragter die Wahlberechtigten mindestens vier Wochen vor der Versammlung schriftlich oder durch öffentliche Bekanntmachung nach § 27 der Gemeindeordnung (GemO) unter Mittelung der Tagesordnung einlädt.
Gemäß den Vorschriften des LBKG und der GemO lade ich hiermit alle Wahlberechtigten zur Wahl einer Wehrleiterin / eines Wehrleiters der Freiwilligen Feuerwehr der Verbandsgemeinde Wissen für Mittwoch, 14.01.2026, 18:30 Uhr in das Feuerwehrgerätehaus Wissen, Bahnhofstraße 55, 57537 Wissen herzlich ein.
Wahlberechtigt sind alle Wehrführer der örtlichen Feuerwehreinheiten.
Die Wahl erfolgt mittels Stimmzetteln in geheimer Wahl. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der Stimmen der anwesenden Wahlberechtigten erhält.
Tagesordnung
Nichtöffentlicher Teil:
1. | Wahl einer Wehrleiterin / eines Wehrleiters |