Ein ständiges Ärgernis: Verunreinigungen durch Hundekot in öffentlichen Anlagen, auf Straßen und Gehwegen.
Für viele Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer ist es selbstverständlich, die Hinterlassenschaften ihres vierbeinigen Freundes zu entfernen. Dennoch erreicht die örtliche Ordnungsbehörde eine Vielzahl an Beschwerden über nicht entfernte Hundehaufen. Diese sind nicht nur unangenehm, sondern auch gesundheitsgefährdend im Hinblick auf die Übertragung von Krankheitserregern.
Aus diesem Grund weist die örtliche Ordnungsbehörde darauf hin: Halter und Führer von Hunden sind verpflichtet, die Verunreinigungen unverzüglich zu entfernen. Geldbußen betragen bei Zuwiderhandlungen 200 Euro bis 5000 Euro. Vor kurzem hat das Ordnungsamt in der Rathausstraße einen Hundebesitzer dank der Hilfe eines aufmerksamen Nachbarn überführt und ein Bußgeld von 200 Euro festgesetzt.
Auch wenn die Kontrollen seit einiger Zeit verschärft worden sind, werden Bürgerinnen und Bürger gebeten, das Fehlverhalten zur Anzeige zu bringen. Fotos mit Tatzeit und Tatort per Mail an das Ordnungsamt: ordnungsamt@rathaus-wissen.de