Entwurf des Bebauungsplans „2. Änderung Oberkatzwinkel II“ Datengrundlage: Geobasisinformation der Vermessungs- und Katasterverwaltung RLP, Zustimmung vom 15.10.2002)
Aufstellung des Bebauungsplans „2. Änderung Oberkatzwinkel II“ gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB)
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Ortsgemeinderat Katzwinkel hat am 11.11.2021 in öffentlicher Sitzung beschlossen die 2. Änderung des Bebauungsplans „Oberkatzwinkel II“ nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Die Änderung des Bebauungsplans wurde insbesondere durch die Modifikation der Planung hinsichtlich der Regenrückhaltung und dem Anschluss des Überlaufs an den Vorfluter notwendig. Berücksichtigt werden dabei die Regelungen hinsichtlich des Rückhaltebeckens am Bröhlbach, die Trassenführung zum Regenrückhaltebecken sowie kleinere Planänderungen wie die Optimierung der Straßenplanung und der baulichen Nutzung der Grundstücke.
Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplan „Oberkatzwinkel II“ wird mit textlichen Festsetzungen und der Begründung vom
10.02.2023 bis einschließlich 13.03.2023
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen, Zimmer 59, von Montag bis Freitag, vormittags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag bis Mittwoch nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr, öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Gleichzeitig können Anregungen auch an die E-Mail Adresse behoerdenbeteiligung@rathaus-wissen.de gesendet werden.
Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „2. Änderung Oberkatzwinkel II“ unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar und werden mit ausgelegt:
| Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf: | |
| - | Stellungnahme der Kreisverwaltung Altenkirchen, Bereich Bauleitplanung und Umweltschutz, 57610 Altenkirchen, Schreiben vom 07.09.2021 zu ortsplanerischen Belangen, Belangen des Naturschutzes, Belangen der Wasserwirtschaft sowie zu Belangen des Brandschutz, der Abfallbehörde und des Abfallwirtschaftsbetriebes |
| - | Stellungnahme des Forstamt Altenkirchen, 57610 Altenkirchen, Schreiben vom 01.09.2021 zu forstwirtschaftlichen Belangen |
| - | Stellungnahme des Landesbetrieb Mobilität Diez, 65582 Diez, Schreiben vom 24.08.2021 zu Belangen der Straßenplanung |
| - | Stellungnahme der Deutsche Telekom Technik GmbH, 56065 Koblenz, E-Mail vom 18.08.2021 zu Belangen der Telekommunikationslinien |
| - | Stellungnahme des Landesamt für Geologie und Bergbau, 55129 Mainz, Schreiben vom 12.10.2021 zu bergbaulichen Belangen |
| - | Stellungnahme der BARBARA Rohstoffbetriebe GmbH, 40764 Langenfeld, Schreiben vom 21.10.2021 zu bergbaulichen Belangen |
| - | Stellungnahme der LBM Fachgruppe Luftverkehr, 55483 Hahn-Flughafen, Schreiben vom 17.08.2021 zu Belangen des Luftverkehrs |
| - | Stellungnahme der Amprion GmbH, 44263 Dortmund, Schreiben vom 16.08.2021 zu Belangen betreffend Höchstspannungsfreileitungen |
| - | Schreiben des Vermessungs- und Katasteramt Westerwald-Taunus, 56457 Westerburg, Schreiben vom 31.08.2021 zu Belangen der Bodenordnung |
Der Entwurf des Bebauungsplans „2. Änderung Oberkatzwinkel II“ einschließlich der Niederschrift zur Abwägung der vorgetragenen Anregungen kann auf der Homepage der Verbandsgemeinde unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.wissen.eu/Gemeinden-Rathaus/Rathaus/Bekanntmachungen