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Ausgabe 5/2026
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung WKA (Zweckverband Wasserversorgung Kreis Altenkirchen)

Satzung

zum Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Wasserversorgung Kreis Altenkirchen für das Wirtschaftsjahr 2026

Aufgrund § 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom 22. Dezember 1982 (GVBl. S. 476) in Verbindung mit den §§ 95 ff. der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung vom 19. Dezember 2018 (GVBl. S. 448), den §§ 15 ff. der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung für Rheinland-Pfalz (EigAnVO) vom 05. Oktober 1999 (GVBl. S. 373) und dem § 9 der Verbandsordnung für das Wasserwerk des Zweckverbandes Wasserversorgung Kreis Altenkirchen i. d. F. vom 17. Dezember 2019 wird gemäß Beschluss der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Kreis Altenkirchen vom 19.11.2025, für das Wirtschaftsjahr 2026 folgende Satzung erlassen, die nach Vorlage bei der Kreisverwaltung Altenkirchen (Kommunalaufsicht) als Aufsichtsbehörde und Rücksendung am 19.01.2026, Az.: 13/029-917, hiermit öffentlich bekannt gegeben wird:

§ 1

Der Wirtschaftsplan 2026 wird im

Erfolgsplan

in den Erträgen auf

6.134.900,00 EUR

in den Aufwendungen auf

6.131.100,00 EUR

Vermögensplan

in den Einnahmen auf

7.578.800,00 EUR

in den Ausgaben auf

7.578.800,00 EUR

festgesetzt

§ 2

1.

Die Umlage gem. § 8 Abs. 1 Betriebssatzung

wird festgesetzt auf

0,980 EUR

2.

Die Umlage gem. § 8 Abs. 2 Betriebssatzung

wird festgesetzt auf

0,125 EUR

§ 3

Der Baukostenzuschuss gem. § 14 Abs. 1 der Verbandsordnung, der von den Mitgliedern anteilig zu zahlen ist (Barbetrag), wird im Einzel- und Gesamtbetrag unter Berücksichtigung der erwarteten Fördermittel vorläufig wie folgt festgesetzt:

VG Altenkirchen-Flammersfeld

708.491,00 EUR

VG Betzdorf-Gebhardshain

249.291,00 EUR

VG Daaden-Herdorf

195.835,00 EUR

VG Hamm

211.252,00 EUR

VG Kirchen

308.989,00 EUR

Stadtwerke Wissen GmbH

163.997,00 EUR

VG Wissen

106.845,00 EUR

1.944.700,00 EUR

§ 4

Die Umlagen zur Tilgung der bestehenden Förderdarlehen werden im Einzel- und Gesamtbetrag wie folgt festgesetzt:

VG Altenkirchen-Flammersfeld

239.236,38 EUR

VG Betzdorf-Gebhardshain

91.268,31 EUR

VG Daaden-Herdorf

75.718,92 EUR

VG Hamm

71.697,49 EUR

VG Kirchen

97.196,77 EUR

Stadtwerke Wissen GmbH

51.408,11 EUR

VG Wissen

31.625,40 EUR

Zwischensumme

658.151,38 EUR

VG Puderbach

0,00 EUR

Gesamt

658.151,38 EUR

§ 5

1.

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung des Vermögensplanes erforderlich ist,

wird festgesetzt auf  —  1.449.000,00 EUR

2.

Der Höchstbetrag des Kassenkredites

wird festgesetzt auf  —  3.500.000,00 EUR

3.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

wird festgesetzt auf  —  5.874.000,00 EUR

Wissen, 20.10.2025
Zweckverband
Wasserversorgung Kreis Altenkirchen
Bürgermeister Berno Neuhoff
- Verbandsvorsteher -

Die Satzung zum Wirtschaftsplan 2026 sowie der Wirtschaftsplan 2026 liegen zur Einsichtnahme vom 04. bis 06.02.2026 und 09. bis 12.02.2026, Mo. - Do. von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Fr. von 8.30 bis 13.00 Uhr im Verwaltungsgebäude der Stadtwerke Wissen GmbH, Wiesenstraße 2, 57537 Wissen -Betriebsführerin des WKA- öffentlich aus.

57537 Wissen, den 22.01.2026
STADTWERKE WISSEN GMBH
Betriebsführerin des WKA
Dirk Baier
Geschäftsführer