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Ausgabe 50/2022
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Deutsche Glasfaser verlängert die Frist für Vertragsabschlüsse und kostenlose Hausanschlüsse auch im Wisserland bis 31. Dezember 2022

Ursprünglich sollte am 03. Dezember die Nachfragebündelung der Deutschen Glasfaser in 50 Orten im Landkreis Altenkirchen enden. Das Unternehmen hat sich jedoch dazu entschieden, die Frist für alle potentiellen Ausbaugebiete auf den 31. Dezember 2022 zu verlängern. Damit möchte man insbesondere möglichen Anschlussnehmern in den Ortsgemeinden mit weniger als 33 Prozent die Möglichkeit offen halten, ein Glasfasernetz von der Deutschen Glasfaser zu erhalten.

Aktuell (Stand: 09. Dezember 2022) haben 31 der 50 Kommunen im Landkreis Altenkirchen die von der Deutschen Glasfaser festgelegte Quote von 33% erreicht.

Die Situation in der Verbandsgemeinde Wissen stellt sich wie folgt dar:

Interessierte Bürger können sich wie folgt über die Produkte der Deutschen Glasfaser informieren:

I. Homepage der Deutschen Glasfaser (www.deutsche-glasfaser.de)

II. zertifiziertes Partnerunternehmen der Deutschen Glasfaser in der Stadt Wissen:

Euronics Orlik, Rathausstraße 81, 57537 Wissen, Tel. 02742 913 16 66

Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 09.00 Uhr - 12.30 Uhr, 13.30 - 18.00 Uhr

Sa. 09.00 Uhr - 13.00 Uhr

Hier beraten Sie die Mitarbeiter Michael Orlik und Ulrich Diederich gerne zum Thema Glasfaser. Darüber hinaus ist der Abschluss von Verträgen möglich.

Des Weiteren teilte die Deutsche Glasfaser mit, dass vereinzelt auch noch Vertriebsteams „an der Haustür“ informieren, hier jedoch aufgrund der hohen Anzahl von Haushalten nicht mehr jeder Haushalt mit einer persönlichen Beratung rechnen kann.

Welche Folgen hätte ein eigenwirtschaftlicher Ausbau der Deutschen Glasfaser in einer Kommune für Bürger, die keinen Vertrag abschließen?

Diese häufig gestellte Frage kann wie folgt beantwortet werden:

Zunächst einmal hat es keinerlei negative finanzielle Auswirkungen, wenn sich ein potentieller Anschlussnehmer gegen einen Vertragsabschluss entschieden hat. Der Unterschied, ob dieser sich jetzt oder eventuell später für einen Vertragsabschluss entscheidet, besteht darin, dass aktuell keine Hausanschlusskosten anfallen. Erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt ein Vertragsabschluss, muss sich der Bürger an den Hausanschlusskosten finanziell beteiligen bzw. diese übernehmen (aktuell 800 €).