Jeder Bürger, ab Vollendung des 16. Lebensjahres, muss im Besitz eines gültigen amtlichen Identitätsnachweises sein. Der Antrag für einen neuen Personalausweis bzw. Reisepass sollte rechtzeitig gestellt werden, damit Ihr Dokument von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden kann.
Die Gebühr für ein Ausweisdokument ist im Vorfeld zu entrichten.
Haben sie ein Ausweisdokument verloren oder ist Ihnen gestohlen worden, ist der Verlust bzw. Diebstahl unverzüglich bei der hiesigen Passbehörde anzuzeigen. Zum Ausweisen ist ein anderes Ausweisdokument, ansonsten die Geburtsurkunde vorzulegen.
Der Personalausweis ist nicht verlängerbar, d. h. nach Ablaufdatum muss ein neuer Personalausweis beantragt werden. Auf Antrag kann ein Ausweis ab Geburt ausgestellt werden. Für unter 24-Jährige Personen beträgt die Gültigkeit des Ausweisdokumentes 6 Jahre. Die Gebühr hierfür beträgt 22,80 €. Für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, beträgt die Gültigkeit 10 Jahre, hier fällt eine Gebühr in Höhe von 37,00 € an.
Der Antrag ist persönlich unter Vorlage des alten Personalausweises zu stellen.
Seit dem 1. Mai 2025 ist die Anfertigung eines digitalen biometrischen Lichtbildes für die Beantragung eines Personalausweises verpflichtend.
Das erforderliche Foto kann direkt im Bürgerbüro erstellt werden. Die Aufnahme kostet 6,00 € und wird anschließend unmittelbar in das Antragsverfahren übernommen.
Alternativ können Bürgerinnen und Bürger das biometrische Lichtbild weiterhin bei Fotografen oder Drogeriemärkten (z. B. dm-Drogeriemarkt) anfertigen lassen. Die dortigen Stellen erstellen hierfür einen QR-Code, der im Bürgerbüro vorzulegen ist.
Benötigt der Antragsteller ein vorrübergehendes Dokument, kann ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Dieser hat eine Gültigkeitsdauer von 3 Monaten und es wird eine Gebühr in Höhe von 10,00 € fällig.
Für den vorläufigen Ausweis gelten die gleichen Regelungen bezüglich des digitalen biometrischen Lichtbildes wie für den regulären Personalausweis.
Der Personalausweis wird von vielen Staaten als Reisedokument anerkannt, insbesondere innerhalb der EU. Statt mit einem Reisepass können Sie in diese Länder auch mit Ihrem Personalausweis einreisen. Weitere Information hierzu finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes.
Der Reisepass kann wie der Personalausweis, ab Geburt ausgestellt werden und ist ebenfalls nicht verlängerbar. Für Reisepässe, die unter dem 24. Lebensjahr ausgestellt werden, fällt eine Gebühr in Höhe von 37,50 € an. Die Gültigkeit dieser Pässe beträgt 6 Jahre. Der Reisepass der eine 10-jährige Gültigkeit hat wird für Personen ausgestellt, die das 24. Lebensjahr vollendet haben. Eine Gebühr in Höhe von 70,00 € muss entrichtet werden.
Sollten kurzfristig Reisen anstehen, kann gegen einen Aufschlag in Höhe von 32,00 € ein Expressreisepass ausgestellt werden. Dieser ist in der Regel in 4-5 Werktagen produziert und ist ein ganz normaler Reisepass, der nur in einem beschleunigten Verfahren gefertigt wird. Kann der Reisepass, auch im Expressverfahren, nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden, besteht die Möglichkeit, dass ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt und ausgehändigt wird. Die hiesige Passbehörde kann für die Notwendigkeit der Ausstellung geeignete Nachweise verlangen, wie Flugtickets oder andere Reiseunterlagen.
Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses darf nicht mehr als ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.
Ebenfalls ist es für Vielreisende möglich, einen 48-seitigen Reisepass zu erhalten, welcher zusätzlich 16 Seiten für Visaeinträge besitzt. Ein Aufschlag in Höhe von 22,00 € muss gezahlt werden. Wie auch beim Personalausweis muss der Antrag auf einen Reisepass persönlich unter Vorlage eines Ausweisdokuments gestellt werden. Zudem gelten die gleichen Regelungen bezüglich des digitalen biometrischen Lichtbildes wie beim Personalausweis.
Informationen zu den Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes erhalten Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes unter dem Menüpunkt Reise und Sicherheit.
Die Passbehörde/ das Bürgerbüro der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen, Zimmer 31, 33 & 34, erteilt gerne weitere Auskunft: Tel.: 02742/939-200; E-Mail: buergerbuero@rathaus-wissen.de