zur Änderung der Satzung der Verbandsgemeinde Wissen über den Besuch der Ganztagsschule und des Betreuungsangebotes an der Franziskus-Grundschule Wissen vom 07.12.2017
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Wissen hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für das Land Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 15.03.2023 i. V. m. § 2 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 19.05.2022 sowie der §§ 68, 75 und 85 des Schulgesetzes Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 07.12.2022 in seiner Sitzung am 13.12.2023 die folgende Satzung beschlossen:
Die Überschrift wird wie folgt neu gefasst:
„Satzung über den Besuch der Ganztagsschule und des Betreuungsangebotes an der Franziskus-Grundschule Wissen und der Barbara-Grundschule Katzwinkel vom 07.12.2017.“
§ 1 wird wie folgt neu gefasst:
„Die Verbandsgemeinde Wissen ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts Träger der Franziskus-Grundschule Wissen, Schulstraße 12, 57537 Wissen, und der Barbara-Grundschule, Knappenstraße 55a, 57581 Katzwinkel (Sieg), auf die diese Satzung Anwendung findet. Als Träger obliegt der Verbandsgemeinde Wissen die Gesamtverantwortung für die Grundschulen und deren ordnungsgemäßen Betrieb.“
§ 4 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
„Für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung erhebt die Verbandsgemeinde Wissen Beiträge in Form pauschaler Monatsbeträge (Verpflegungspauschale). Die Beitragshöhe wird unter Berücksichtigung von durchschnittlichen Ferienzeiten und Feiertagen auf 65,00 Euro monatlich festgesetzt.“
§ 5 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
„An der Franziskus-Grundschule Wissen und der Barbara-Grundschule Katzwinkel ist jeweils ein unterrichtsergänzendes und freiwilliges Betreuungsangebot für die Schülerinnen und Schüler der Schule eingerichtet. Die Betreuung findet außerhalb der allgemeinen Unterrichtszeiten statt. Dauer und Umfang werden durch den Träger festgelegt und orientieren sich am jeweiligen Bedarf. Das Betreuungsangebot richtet sich nach den jeweils gültigen Bestimmungen des Ministeriums für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz und ist eine schulische Veranstaltung im Sinne der Grundschulordnung. Die Einrichtung eines Betreuungsangebotes erfolgt ab der Mindestteilnehmerzahl von acht Kindern. Die Schulleitung führt die Aufsicht über das Betreuungsangebot und ist gegenüber den Betreuungskräften weisungsbefugt. Sie hilft dem Träger im Benehmen mit dem Schulelternbeirat bei der Ermittlung des Betreuungsbedarfs.“
§ 8 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst:
Die Teilnahme am Betreuungsangebot ist beitragspflichtig. Die Beitragshöhe wird auf 35,00 Euro monatlich festgesetzt. Für das zweite und jedes weitere in der Betreuung angemeldete Kind einer Familie wird die Beitragshöhe auf 25,00 Euro monatlich festgesetzt.
Diese Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
Hinweis
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten gem. § 24 Abs. 6 GemO ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der vorstehend genannten Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend macht. |
Hat jemand eine Verletzung der o. g. Ziffer 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.