Sportbootführerschein mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen bzw. Binnenschifffahrtsstraßen
Änderungen der Verordnungen ab 01.06.2023
Mindestalter 16. Jahre am Tag der Prüfung
Pflichtschein ab 11,03 kW (15 PS)
Zum 1. Juni 2023 tritt vor. eine geplante „Verordnung“ zur Änderung Rheinschifffahrtsrechtlicher „Vorschriften“ in Kraft, die ebenfalls die Sportbootführerscheinverordnung betrifft.
Die Längenbegrenzung für Sportboote auf dem Rhein wird angeglichen. ie bisher geltende Länge von bis 15 m, wird angehoben auf unter 20 m (bis 19,99 m) Schiffslänge auf dem Rhein.
Diese Sportboote dürfen mit dem Sportbootführerschein Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen geführt werden.
Die bisherige maximale Nutzleistung von Fahrerlaubnis freien Sportbooten (derzeit 3,68 KW) auf dem Rhein, soll zum 1. Juni an die übrige Binnenschifffahrtsstraßen Ordnung angeglichen werden, (Verbrennungsmotor bis 11,03 KW / Elektromotor 7,5 KW).
Der Sportbootführerschein See ist im Küstenbereich bis 3 Seemeilen und auf Seeschifffahrtsstraßen ab 11,03 KW /15 PS vorgeschrieben. Der SBF ist Voraussetzung für alle weiterführenden Führerscheine.
Ein Tauglichkeitsnachweis statt ärztlichem Zeugnis (Attest),ausgestellt durch einen niedergelassenen Arzt wird erforderlich.
Wichtigste Änderung: Der SBF kann jetzt Auflagen beinhalten.
Auflagen können eine befristetet Tauglichkeit, erforderliche Seh- und/oder Hörhilfe oder erforderliche Prothesen der Gliedmaßen sein.Weitere Auflagen sind das Führen des Bootes nur bei Tageslicht,eine erforderliche Begleitperson oder wenn die Fahrt nur auf einzelneoder angepasste Fahrzeuge beschränkt ist. Auch Fahrtbereichekönnen beschränkt werden.
Die aktuellen Kosten und weitere Informationen zum Kurs finden Sie unter: www.sailaway-info.de
Anfragen nehme ich unter: techass@web.de entgegen.
Der Kursleiter: Jürgen Koslowski, 01752737510.