Übersichtsplan
Geltungsbereich der Ergänzungssatzung „Vor der Hohnert/ Im Hutzenthal“ (Datengrundlage: Geobasisinformation der Vermessungs- und Katasterverwaltung RLP, Zustimmung vom 15.10.2002
Öffentlichkeitsbeteiligung im vereinfachten Verfahren nach § 13 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat Wissen hat am 20.12.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der Ergänzungssatzung „Vor der Hohnert/ Im Hutzenthal“ gebilligt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Der räumliche Geltungsbereich der Ergänzungssatzung ergibt sich aus folgenden Kartenausschnitten:
Mit der Aufstellung der Ergänzungssatzung „Vor der Hohnert“ soll die künftige Baufläche in die im Zusammenhang bebaute Ortslage einbezogen werden. Die neue Baufläche liegt an der Straße „Vor der Hohnert“, wird über diese Straße erschlossen und ist durch die südlich und westlich angrenzende Bebauung geprägt. Der Standort eines neuen Wohnhauses wird in der Planzeichnung durch Baugrenzen bestimmt.
Da insbesondere unter Berücksichtigung einer angemessenen landschaftlichen Eingrünung keine städtebaulichen Belange gegen ein solches Vorhaben sprechen, hat die Stadt Wissen beschlossen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine künftige bauliche Nutzung der betroffenen Fläche durch die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB zu schaffen.
Die allgemeinen Voraussetzungen für die Aufstellung der Ergänzungssatzung sind gem. § 34 Abs. 5 BauGB im vorliegenden Falle gegeben:
| • | Die Satzung ist mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung vereinbar (unter Berücksichtigung einer angemessenen landschaftlichen Eingrünung). |
| • | Die durch die Satzung zugelassenen Vorhaben unterliegen nicht der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1. |
| • | Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Erhaltungszielen und Schutzzwecken der Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete) und der europäischen Vogelschutzgebiete. |
Gem. § 34 Abs. 6 ist für diese Satzung die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 BauGB durchzuführen.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Vor der Hohnert/ Im Hutzenthal“ wird mit textlichen Festsetzungen und Begründung mit Darstellung der landschaftspflegerischen/ naturschutzfachlichen Belange vom 15.02.2024 bis einschließlich 18.03.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen, Zimmer 59, von Montag bis Freitag, vormittags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag bis Mittwoch nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr, öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Vor der Hohnert/ Im Hutzenthal“ kann auf der Homepage der Verbandsgemeinde unter folgendem Link eingesehen werden:
https://www.wissen.eu/Gemeinden-Rathaus/Rathaus/Bekanntmachungen
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung „Vor der Hohnert/ Im Hutzenthal“ unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.