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Ausgabe 6/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Katzwinkel (Sieg) für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Katzwinkel (Sieg)

für das Jahr 2025 vom 17.12.2024

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf  —  2.586.664 EUR

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf  —  2.505.706 EUR

der Jahresüberschuss auf  —  80.958 EUR

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf  —  138.309 EUR

die Einzahlungen ausInvestitionstätigkeit auf  —  449.200 EUR

die Auszahlungen ausInvestitionstätigkeit auf  —  735.500 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  —  -286.300 EUR

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf  —  147.991 EUR

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf  —  0 EUR

verzinste Kredite auf  —  286.300 EUR

zusammen auf  —  286.300 EUR

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen

können, wird festgesetzt auf  —  0 EUR

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden

müssen, beläuft sich auf  —  0 EUR

§ 4 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der

Einheitskasse wird festgesetzt auf —  3.937.076 EUR

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 wie folgt festgesetzt:

-

Grundsteuer A auf  —  795 v.H.

-

Grundsteuer B auf  —  795 v.H.

-

Gewerbesteuer auf  —  500 v.H.

3.

Die Hundesteuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam

nur ein Hund gehalten wird  —  66 EUR

zwei Hunde gehalten werden  —  84 EUR je Hund

drei oder mehr Hunde gehalten werden —  102 EUR je Hund

für jeden gefährlichen Hund  —  600 EUR

§ 6 Eigenkapital

Der Jahresabschluss 2022 weist einen nicht durch Eigenkapitel gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 1.058.565,21 € € aus. Der Jahresabschluss 2023 weist einen nicht durch Eigenkapitel gedeckten Fehlbetrag in Höhe von 803.950,38 € aus. Der voraussichtliche Stand des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages zum 31.12.2024 beträgt 735.834 EUR.

Katzwinkel (Sieg), 17.12.2024
Ortsgemeinde Katzwinkel (Sieg)
gez.
Hubert Becher
Ortsbürgermeister

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung wurden mit Schreiben vom 24.01.2025 erteilt. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Freitag, 07.02.2025 bis einschl. Montag, 17.02.2025, im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen, Zimmer 50, während der Kernarbeitszeit (vormittags: Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, nachmittags: Montag, Dienstag und Mittwoch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich aus.

Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung folgendes für die Rechtmäßigkeit von Satzungen gilt:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Wissen, 30.01.2025
Verbandsgemeindeverwaltung Wissen
gez.
Berno Neuhoff
Bürgermeister