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Ausgabe 8/2025
Öffentliche Bekanntmachungen
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Birken-Honigsessen

Entwurf des Bebauungsplans „Hauptstraße 177“ Datengrundlage: Geobasisinformation der Vermessungs- und Katasterverwaltung RLP, Zustimmung vom 15.10.2002

Aufstellung des Bebauungsplans „Hauptstraße 177“ gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB)

Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Birken-Honigsessen hat am 11.12.2024 in öffentlicher Sitzung beschlossen den Bebauungsplan „Hauptstraße 177“ aufzustellen und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Ziel und Zweck des Bebauungsplans „Hauptstraße 177“ ist es, nach dem Abriss des alten Gebäudebestandes, ein Mehrfamilienhaus für 16 Parteien auf den derzeit unbebauten Grundstücken innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils zu ermöglichen.

Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden.

Die Anforderungen in § 13a Abs. 1 BauGB zur Anwendung dieses Verfahrens werden erfüllt, da es sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung zur Wiedernutzbarmachung von Flächen mit einer Grundfläche von weniger als 20.000 m² handelt.

Im Verfahren soll von der Möglichkeit Gebrauch gemacht werden, gem. § 13 Abs. 2 Ziff. 1 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden abzusehen. Weiterhin besteht im beschleunigten Verfahren keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und zum Verfassen eines Umweltberichts.

Der Planbereich ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Hauptstraße 177“ wird mit der Planzeichnung, den Textfestsetzungen und der Begründung in der Zeit vom

27.02.2025 bis einschließlich 31.03.2025

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen, Zimmer 59, von Montag bis Freitag, vormittags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr, Montag bis Mittwoch nachmittags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr, öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen abgegeben werden. Oder Sie schicken Ihre Stellungnahme per E-Mail an: behoerdenbeteiligung@rathaus-wissen.de

Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Hauptstraße 177“ unberücksichtigt bleiben. Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Der Entwurf des Bebauungsplans „Hauptstraße 177“ kann auf der Homepage der Verbandsgemeinde unter folgendem Link eingesehen werden:

https://www.wissen.eu/Gemeinden-Rathaus/Rathaus/Bekanntmachungen

Birken-Honigsessen, den 13.02.2025
Hubert Wagner, Ortsbürgermeister