Die Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mittelhof für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung hat folgenden Wortlaut:
Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Mittelhof für das Haushaltsjahr 2026 vom 18.12.2025
Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.363.489 EUR |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.362.332 EUR |
| der Jahresüberschuss auf | 1.157 EUR |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 38.991 EUR |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 53.720 EUR |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 286.500 EUR |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | -232.780 EUR |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 193.789 EUR |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für
| zinslose Kredite auf | 0 EUR |
| verzinste Kredite auf | 111.694 EUR |
| zusammen auf | 111.694 EUR |
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse wird festgesetzt auf 457.092 EUR
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer | |
| a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) | 600 v.H. |
| b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 600 v.H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 500 v.H. |
| 3. | Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb der Ortsgemeinde gehalten werden | |
| für den ersten Hund | 66 EUR |
| für den zweiten Hund | 66 EUR |
| für jeden weiteren Hund | 66 EUR |
| für jeden gefährlichen Hund | 600 EUR |
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres betrug 901.496,40 Euro.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres beträgt 908.400,40 Euro.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres beträgt 909.557,40 Euro.
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 GemO erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 4 der Haushaltssatzung wurden mit Schreiben vom 17.02.2026 erteilt. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Freitag, 27.02.2026 bis einschl. Montag, 09.03.2026, im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen, Zimmer 48, während der Kernarbeitszeit (vormittags: Montag bis Donnerstag 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr, Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr, nachmittags: Montag, Dienstag und Mittwoch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich aus.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass nach § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung folgendes für die Rechtmäßigkeit von Satzungen gilt:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
| 1. | die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder |
| 2. | vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. |
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.