Die Verbandsversammlung hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 7 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit in der derzeit gültigen Fassung und des § 8 Verbandsordnung des Kindergartenzweckverbandes Neunkhausen in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Festgesetzt werden
| 1. im Ergebnishaushalt | |
| der Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.422.600 Euro |
| der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.422.600 Euro |
| Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag | 0 Euro |
| 2. im Finanzhaushalt | |
| der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf | 0 Euro |
| die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.500 Euro |
| die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 2.500 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 Euro |
| der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 Euro |
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, werden nicht veranschlagt.
§ 4 Verbandsumlage
Der Finanzmittelfehlbedarf für die Unterhaltung und Verwaltung des Kindergartens wird im Wege der jährlichen Verbandsumlage abgedeckt. Umlagemaßstab ist die Zahl der im Abrechnungszeitraum mit Stichtag vom 30.06. des Haushaltsjahres im Kindergartenalter befindlichen Kinder der Gemeinden.
Berechnung der vorläufigen Verbandsumlage und Investitionszuweisungen 2023
| Ortsgemeinde | Voraussicht-liche Kinder-zahl am 30.06.2023 | Vorläufige Verbands-umlage 2023 | Vorläufige Investitions-zuweisung 2023 | gesamt |
| € | € | € | ||
| Kirburg | 24 | 79.424 | 571 | 79.995 |
| Langenbach b.K. | 43 | 142.302 | 1.024 | 143.326 |
| Neunkhausen | 38 | 125.755 | 905 | 126.660 |
| Insgesamt | 105 | 347.480 | 2.500 | 349.980 |
| pro Kind | 3.309,33 | 23,81 | 3.333,14 |
§ 5 Eigenkapital
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals beträgt zum
31.12.2021: 0,00 €
31.12.2022: 0,00 €
31.12.2023: 0,00 €
§ 6 Über- und Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen
Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall 5.000 € überschritten werden.
§ 7 Wertgrenze für Investitionen
Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 € sind im jeweiligen Teilfinanzhaushalt einzeln darzustellen.
§ 8 Übertragung von Ermächtigungen auf den Verbandsvorsteher
Auf den Verbandsvorsteher wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen:
| 1. | Zustimmung zur Leistung überplanmäßiger und außerplanmäßiger Aufwendungen oder Auszahlungen bis zu einem Betrag von 5.000 €. |
| 2. | Vergabe von Aufträgen und Arbeiten im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze von 10.000 €. |
| 3. | Stundung, Niederschlag und Erlass von Forderungen bis zu einem Betrag von 3.000 € im Einzelfall. |
Die Zuständigkeit des Verbandsvorstehers für die Geschäfte der laufenden Verwaltung bleibt ebenso unberührt wie die Möglichkeit der weiteren Übertragung von Aufgaben durch Beschluss der Verbandsversammlung.
Hinweis:
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom 13.12.2022 angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 09.01.2023 bis 17.01.2023 während der allgemeinen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Marienberg, Kirburger Straße 4, Zimmer 306, öffentlich aus.
Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.