Öffentliche Bekanntmachung
der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Wasserversorgung
- Entgeltsatzung Wasserversorgung -
der Verbandsgemeinde Bad Marienberg vom 20.12.2023
Der Verbandsgemeinderat hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO), der §§ 2, 7, 13 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) - in der jeweils geltenden Fassung - die folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
I. Neufassung
Die Entgeltsatzung Wasserversorgung der Verbandsgemeinde Bad Marienberg vom 15. Dezember 2021 wird wie folgt geändert:
§ 25 Abs. 2 und 3 erhält folgende Fassung:
(2) Die Aufwendungen für die Herstellung und Erneuerung zusätzlicher Grundstücksanschlussleitungen, soweit sie innerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes verlegt werden, sind in der tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten.
(3) Die Aufwendungen für die Herstellung und Erneuerung von Grundstücksanschlussleitungen außerhalb des öffentlichen Verkehrsraumes sind in der tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten.
II. Inkrafttreten
Diese Änderungssatzung der Entgeltsatzung Wasserversorgung der Verbandsgemeinde Bad Marienberg tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO):
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung (GemO) oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.
Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen.