vom Dienstag, den 11. März 2025 im Bürgerraum der Stadthalle Bad Marienberg
Öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt 1:
1. Änderung des Bebauungsplanes "Aremberg II",
Anerkennung des Entwurfes und weiteres Verfahren
Jens Mohr stellt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Aremberg II“ kurz vor und erläutert die wichtigsten Korrekturen und Ergänzungen der Begründung.
Der Stadtrat Bad Marienberg erkennt den vorliegenden Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Aremberg II“ an. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert. Es schließen sich die förmlichen Beteiligungen nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB an.
Tagesordnungspunkt 2:
Beratung und Beschlussfassung über die Festlegung des Ausbauprogramms für die Verkehrsanlage "Marktstraße" (Gemarkung Bad Marienberg, Flur 16, Flurstück Nr. 27/3 und Flur 13, Flurstücks Nr. 325/2)
Die Stadt Bad Marienberg führt die im Ausbauprogramm festgesetzten Arbeiten entsprechend der Ausführungsplanung durch.
Die entstehenden Kosten werden nach Abzug des Gemeindeanteils auf die im Abrechnungsgebiet befindlichen Grundstücke umgelegt. Es können nur die Aufwendungen auf die Anlieger umgelegt werden, die durch im Ausbauprogramm festgelegte Maßnahmen entstehen.
Tagesordnungspunkt 3:
Beratung und Beschlussfassung über die Widmung der Verkehrsanlagen in der Gemarkung Langenbach bei Bad Marienberg für den öffentlichen Verkehr gemäß § 36 Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz
Der Stadtrat beschließt, die nachfolgenden Flächen gemäß § 36 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz, i. d. F. vom 01.08.1977 (GVBl. S. 273), in der derzeit geltenden Fassung, dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Sie erhält die Eigenschaft einer öffentlichen Verkehrsflächen im Sinne des § 3 Ziffer 3 a Landesstraßengesetz.
Die Lage und der Verlauf der gewidmeten Verkehrsflächen sind auf dem beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieser Widmung ist, gelb markiert.
Die Lage und der Verlauf der gewidmeten Gehwege sind auf dem beiliegenden Lageplan, der Bestandteil dieser Widmung ist, rot markiert.
Gemarkung Langenbach bei Bad Marienberg (gelb markiert) gewidmet für den öffentlichen Verkehr:
„Adolf-Reichwein-Straße“
Flur 21, Flurstücke Nr. 269 teilweise, 263, 256
„Martin-Niemöller-Straße“
Flur 21, Flurstücke Nr. 307, 297, 320
„Stauffenbergring“
Flur 21, Flurstück Nr. 320 teilweise
„Baumschulenweg“
Flur 18, Flurstück Nr. 221/11
Gemarkung Langenbach bei Bad Marienberg (rot markiert) erhält die Eigenschaft eines öffentlichen Gehweges:
„Stauffenbergring“
Flur 21, Flurstück Nr. 320 teilweise, 162, 163
Anlage 1 zum Beschluss des Stadtrates Bad Marienberg vom 11.03.2025 über die Widmung der Verkehrsanlagen in der Stadt Bad Marienberg, Gemarkung Langenbach bei Bad Marienberg
Anlage 2 zum Beschluss des Stadtrates Bad Marienberg vom 11.03.2025 über die Widmung der Verkehrsanlagen in der Stadt Bad Marienberg, Gemarkung Langenbach bei Marienberg
Tagesordnungspunkt 4:
Auftragsvergabe
4.1. Dachsanierung Kita Pestalozzistraße - Berücksichtigung LSolarG/Errichtung einer PV-Anlage
a) Vergabe von Planungsleistungen
b) Einleitung und Vergabe der notwendigen Gewerke
| 1) | Der Stadtrat beschließt, den Zuschlag auf das Angebot des Architekturbüros Schäfer zu erteilen und den Auftrag für 25.904,37 € brutto zu vergeben. |
| 2) | Weiter beschließt der Stadtrat die Einleitung der Ausschreibungen der notwendigen Gewerke. |
Der Stadtrat ermächtigt die Stadtbürgermeisterin, unter dem Vorbehalt der vergaberechtlichen Voraussetzungen, nach entsprechender Wertung die Aufträge zu vergeben.
Nach Abschluss der Vergabeverfahren sind die Gremien in einer nächsten Sitzung über das Ergebnis kurz zu informieren.
Die finanziellen Mittel hierfür sind im Haushaltsplan 2025 veranschlagt.
Tagesordnungspunkt 5:
Wasserverlust Basaltpark
5.1. Beratung und Beschlussfassung
Björn Müller erläutert die Situation zum Basaltweiher und den bislang ausgeführten Sondierungen und Arbeiten mit dem städtischen Bauhofleiter Stefan Held und seinem Team.
Durch Gespräche mit Alteingesessenen, älteren Unterlagen aus dem Archiv der Verwaltung und einem Zeitungsartikel von Januar 1979 konnte dem Stadtrat mitgeteilt werden, dass es nicht das erste Mal ist, dass der Weiher Wasser verliert.
Zum unkontrollierten Wasserverlust wird zudem derzeit durch die Überlaufleitung kontrolliert Wasser abgelassen.
Geologe Martin Häbel wurde bereits aus der Mitte des Rates kontaktiert und stellt seine kostenfreie Expertise zur Verfügung.
2 externe Taucher sollen versuchen den unkontrollierten Wasserverlust durch die Zugabe von Färbemittel und geeignetem technischen Equipment in einem Video festzuhalten.
Die Fraktionen bedanken sich bei Björn Müller für die ausführliche Dokumentation der Sachlage und den bis Dato geleisteten Arbeiten mit dem städtischen Bauhofleiter Stefan Held vor Ort.
Beschlussvorschlag:
| 1. | Der Stadtrat beschließt, die notwendigen Arbeiten zum Wasserverlust durch die Fa. Müller mit Unterstützung des städtischen Bauhofs auszuführen. Der Stadtrat genehmigt die dafür notwendige außerplanmäßige Auszahlung. |
| 2. | Sollte die Maßnahme nicht wie zuvor beschrieben möglich sein, berät und beschließt der Stadtrat erneut. |
| 3. | Darüber hinaus beschließt der Stadtrat, sich mit der Verbandsgemeindeverwaltung ins Benehmen zu setzen, um aufgrund der überregionalen Bedeutung des Basaltparks eine Kostenbeteiligung zu erwirken und sich dort über mögliche weitere Fördermöglichkeiten zu informieren. |
| 4. | Der Stadtrat beschließt, dass der Ausschuss für Raumordnung, Städtebau, Umwelt und Friedhofsfragen bei einer der nächsten Sitzungen zusammen mit Björn Müller von den Werken, Geologe Martin Häbel und dem städtischen Bauhofleiter Stefan Held eine Ortsbesichtigung am Basaltweiher durchführt. |
| 5. | Der Stadtrat beschließt, zwei Taucher damit zu beauftragen, den Wasserablauf zu erkunden und fotografisch oder mit einem Video festzuhalten. |
Tagesordnungspunkt 6:
Beratung und Beschlussfassung über die Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO
Der Stadtrat beschließt die Annahme der vor genannten Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO.
Tagesordnungspunkt 7:
Kenntnisgaben/Verschiedenes
Die Vorsitzende informiert über Folgendes:
Bewilligungsbescheid der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises vom 14.02.2025 für den Neubau des Radweges „Alter Unnauer Weg“ einer Kreiszuwendung in Höhe von 50.000,00 Euro.
Nichtöffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt 8:
Grundstücksangelegenheiten
Tagesordnungspunkt 8.1:
Grundstückstausch
Der Stadtrat stimmt dem Tausch der Grundstücke zu.
Tagesordnungspunkt 8.2:
Grundstücksankauf Bürgersteigparzelle
Der Stadtrat beschließt den Ankauf der Bürgersteigparzelle.
Tagesordnungspunkt 8.3:
Ausübung Vorkaufsrecht
Das Vorkaufsrecht wird nicht ausgeübt
Tagesordnungspunkt 9:
Kenntnisgaben/Verschiedenes
Die Vorsitzende informiert über Folgendes:
a) Sonstiges